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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 04.09.2025

Sitzungsbeginn:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

19:51 Uhr

Ort, Raum:

Gemeinschaftshaus im ST Herfa, Eisenacher Straße 18, 36266 Heringen (Werra)

Anwesend

Stadtverordnetenvorsteher

Alfred Rost

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Bernd Maus

Lukas Diebener

Simone Rost

Matthias Berger

Andreas Beck

Fabian Peter

Carsten Heinz

Gerd Thenert

Wolfgang Kunze

Jens Schade

Anja Schlosser-Göttlicher

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Thomas Mötzing

Oliver Kühnel

Simone Kühnel

Fritz Walter

Marie Luise Siebert

Bernd Wille

Stadtverordnete CDU-Fraktion

Hans-Jürgen Ruch

Elfriede Möller

Eckhard Bock

Hans-Michael Herwig

Jürgen Richter

Gerhard Rudolph

Tim Helbing

Bürgermeister

Daniel Iliev, Bürgermeister

Magistratsmitglieder

Johannes Beyer, Erster Stadtrat

Reinhold Schwalbach, Stadtrat

stellvertretende Schriftführung

Tobias Schäfer, VfW

Vertretung für: Matthias Hujo, VfW

von der Verwaltung

Matthias Hujo, VfW

Michael Franz, TA

Hanna Küchenmeister

Abwesend

Stadtverordnete SPD-Fraktion

Andreas Schäfer

entschuldigt

Monika Scheidt

entschuldigt

Dieter Eimer

entschuldigt

Stadtverordnete WGH-Fraktion

Jörn Weigand

entschuldigt

Michael Eckardt

entschuldigt

Stefan Langlotz

entschuldigt

Magistratsmitglieder

Detlef Scheidt, Stadtrat

entschuldigt

Helmut Bode-Nohr, Stadtrat

entschuldigt

Michèl Patryas, Stadtrat

entschuldigt

Evelyn Bock, Stadträtin

entschuldigt

von der Verwaltung

Michael Ernst, Oberamtsrat

entschuldigt

Teil A

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat - an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev - sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und hier insbesondere die neue Auszubildende der Verwaltung, Frau Hanna Küchenmeister. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung sowie die anwesenden Gäste.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß § 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass zurzeit 25 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.

TOP 3:

Feststellung der Tagesordnung

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 28.08.2025 der Stadtverordnetenversammlung einstimmig empfohlen hat, den heutigen TOP B 11 „Beratung und Beschlussfassung betr. Verkauf von städtischen Grundstücken in der Gemarkung Widdershausen und Heringen“ abzusetzen.

Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 GO besteht demnach die Möglichkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung Tagesordnungspunkte absetzen kann. Die Absetzung erfolgt nur dann, wenn dem die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zustimmen.

Es erfolgt sodann die Abstimmung über die Absetzung des vorgenannten TOPs B 11:

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

6

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

25

-

-

Die Stadtverordnetenversammlung hat somit mit 25 JA-Stimmen einstimmig beschlossen, den TOP B 11 „Beratung und Beschlussfassung betr. Verkauf von städtischen Grundstücken in der Gemarkung Widdershausen und Heringen“ von der heutigen Tagesordnung abzusetzen

Ferner ergehen keine weiteren Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin geändert von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.

Protokollnotiz:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost weist darauf hin, dass die Tagesordnung um Angelegenheiten erweitert werden kann, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (= 21) zustimmen (§ 15 Abs. 2 GO).

TOP 4:

Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 03.07.2025 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 03.07.2025 geschlossen.

Des Weiteren teilt er mit, dass nach § 62 der HGO (siehe Protokoll vom 29.04.2021, TOP B 11 der Stadtverordnetenversammlung) die Besetzung der Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen erfolgt und der Stadtverordnetenvorsteher die Besetzung sowie auch die Änderungen von Ausschüssen bekannt gibt.

Am 25.08.2025 erfolgte um 21:52 Uhr vom Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Eckhard Bock, eine E-Mail an den Stadtverordnetenvorsteher. Dort teilte dieser mit, dass Herr Tim Helbing ab sofort der CDU-Fraktion angehöre. Somit ändert sich erneut die Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich fortan zusammen aus 15 SPD-Mitgliedern, 9 WGH-Mitgliedern und 7 CDU-Mitgliedern.

Wenn sich die Zusammensetzung der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung ändert, so muss auch eine Neuberechnung der Ausschuss-Zusammensetzung nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden.

Die Neuberechnung nach Hare-Niemeyer ergibt jetzt folgende Stärkeverhältnisse:

3,39 SPD-Fraktion, 2,03 WGH-Fraktion und 1,58 CDU-Fraktion.

Somit ändert sich die Sitzverteilung in allen drei Ausschüssen. Die SPD-Fraktion hat jetzt nicht mehr 4, sondern 3 Mitglieder. Die WGH-Fraktion hat weiterhin 2 Mitglieder und die CDU-Fraktion hat jetzt ebenfalls 2 Mitglieder.

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion somit zusätzlich 1 Ausschussmitglied für alle drei Ausschüsse zu benennen hat und die SPD-Fraktion in allen 3 Ausschüssen jeweils 1 Ausschussmitglied verloren hat.

Damit erfolgte entsprechend § 62 HGO Abs. 2 zweiter Satz in Verbindung mit § 32 Abs. 5 GO ordnungsgemäß die entsprechende Mitteilung. Änderungen bei der Zusammensetzung von Ausschüssen sind dem Stadtverordnetenvorsteher und den Ausschussvorsitzenden schriftlich mitzuteilen.

TOP 5:

Bericht des Magistrats

25/0580/KÖ

Redner:

---

Der Bericht des Magistrats ist allen Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden. (Anlage 1)

Bericht des Magistrats zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.09.2025

- Magistratssitzungen vom 07.07.2025 - 01.09.2025 -

Ein Nachtrag zum Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Heringen und der Energiequelle wurde erforderlich. Die Ergänzung erfolgt, da für die Bauphase temporäre Ausweichbuchten an öffentlichen Straßen eingerichtet werden sollen. Es handelt sich um folgende Flurstücke:

-

Gemarkung Herfa, Flur 5, Flurstück 156/2 (Fließgewässer- Bach)

-

Kleinensee, Flur 9, Flurstück 1/11 (Lage: Birkendelle; Nutzung: Straßenverkehr)

-

Kleinensee, Flur 9, Flurstück 1/18 (Lage: Birkendelle, Nutzung: Straßenverkehr)

-

Kleinensee, Flur 9, Flurstück 1/21 (Lage: Gemeindswald; Nutzung: Wald- Nadelholz)

-

Kleinensee, Flur 9, Flurstück 1/24 (Lage: Birkendelle; Nutzung: Straßenverkehr)

-

Heringen, Flur 16, Flurstück 20/23 (Lage: Birkendelle; Nutzung: Wald - Nadelholz)

Ein Projektierer plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen. Zwei Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesse von 175 m und eine Gesamthöhe von 249,50 m sowie eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 247 m. Alle Anlagen werden in der Gemarkung Herfa, auf den Flurstücken von Hessen Forst errichtet. Der Ausbau der windparkinternen Zuwegungen und der internen und externen Kabeltrasse wird gesondert beantragt. Hierzu hat der Magistrat das Einvernehmen für das Projekt erteilt.

Mit der Kommunalwahl am 15.03.2026 wird für die Zukunft das Erfrischungsgeld bei der Rekrutierung von Wahlhelfern in den städtischen Wahlbezirken auf 50,00 EUR erhöht, dafür entfällt die Verlosung von drei Heringen-Gutscheinen unter den ehrenamtlich Tätigen.

Der Baufirma für das Glasfaserprojekt wurde eine Teilfläche von ca. 300qm des Grundstückes Flur 1, Flurstück 1/16 (Sportplatz-Wendehammer) der Gemarkung Kleinensee als Bau- und Lagerplatz für ca. drei Monate mit einem Pachtzins in Höhe von 50,00 EUR je Monat verpachtet.

Dem Antrag eines Stromnetzbetreibers auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Verlegung eines Niederspannungskabels zum Netzanschluss eines Funkmastes in der Gemarkung Bengendorf wurde zugestimmt, sofern alle gültigen Rechte, Normen und Gesetze eingehalten werden.

In der Vergangenheit kam es häufig zu Fehlalarmen der Brandmeldeanlage im Bäderbetrieb. Hierzu kam die Frage nach Haftung auf, die sich wie folgt darstellt:

Gemäß der Dokumentation der Betriebsereignisse der Brandmeldeanlage handelt es sich bei den Auslösungen der Brandmeldeanlage nicht um Fehlalarmierungen, sondern um Auslösungen der Brandmeldeanlage, wahrscheinlich auf Grund von dampfendem Essen im Gastrobereich. Die Melder, die diese Ereignisse ausgelöst haben, wurden zwischenzeitlich von Rauchmeldern auf Hitzemeldern umgerüstet, seitdem wurden auch keine Auslösungen mehr gemeldet. Da die Melder korrekt ausgelöst haben, ist die gewünschte Überprüfung der Haftungsfrage hinfällig.

Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 30.06.2025 bekannt:

Gesamt/Art

Betrag (EUR)

Liquide Mittel

434.457,58

Geldanlagen

0,00

Liquiditätskredite

3.500.000,00

Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser)

347.336,86

Kommunalkredite

70.640.110,30

Jahreseinnahmen Gewerbesteuer

1.595.649,36

Dem Obst -und Gartenbauverein Heringen e.V. wurde ein Zuschuss nach der städtischen Vereinsförderrichtlinie in Höhe von max. 413,65 EUR (=10% von 4.136,47 EUR Anschaffungskosten) zur Anschaffung eines Flachdachcarports gewährt.

Die Hausmeistertätigkeiten, Grünflächenpflege und Bearbeitung von Miet-/Nutzungsanfragen des GH Bengendorfs wurde gegen Zahlung einer jährlichen Aufwandsentschädigung von 240 Euro an den Feuerwehrverein Bengendorf vergeben.

Das ehemalige Vereinsheim des Brieftaubenvereins wurde an den Verein 650 Jahre Leimbach e.V. pachtzinsfrei übergeben.

Nachdem uns Ende Mai eine Unterschriftenliste zum Thema „Bohlensteg und zugehörige Wegeanbindung“ erreicht hatte, haben wir dieses Begehr an die übergeordneten Fachbehörden zur Stellungnahme weitergegeben. Vorneweg mitgeteilt, handelt es sich bei der Unterschriftensammlung um insgesamt 512 Unterschriften, wovon jedoch 116 Unterschriften nicht aus Heringen kommen. Um Stellungnahme gebeten wurde die Untere Naturschutzbehörde, das Forstamt Rotenburg, das RP Kassel sowie das Ministerium Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Stellungnahmen ergingen bis zum heutigen Tag durch das Ministerium sowie das RP Kassel. Der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ließ mitteilen, dass es nicht die zuständige Behörde sei und verwies an das RP Kassel als zuständige Behörde.

Die Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde verdeutlicht den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen sich der Bohlensteg sowie der Verbindungsweg zwischen Heringen und Widdershausen bewegen. Ferner heißt es in der Stellungnahme: „Ein Verbindungsweg wurde damals 1986 beim Ausweisungsverfahren zur Erweiterung des Naturschutzgebietes von den Bürgerinnen und Bürgern gefordert, um eine sichere Fußwegeverbindung zwischen den Stadtteilen zu haben. Eine Ausweisung wurde aber schon 1987 vor der Anlage des Bohlenstegs aus verschiedenen Gründen (Ausbaustandard, Verkehrssicherung, Störung im Schutzgebet) ausgeschlossen.“ Ein ähnlicher Wortlaut lässt sich der Stellungnahme des Ministeriums entnehmen.

Uns erreichte die Nachricht des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat bzgl. der Anpassung der Außenabgrenzung des UNESCO-Biosphärenreservates Rhön.

Der DLRG OG Heringen wurde ein Zuschuss nach der städtischen Vereinsförderrichtlinie in Höhe von max. 3.200 EUR (=20% von 16.000 EUR Anschaffungskosten) zur Anschaffung eines neuen Einsatzfahrzeugs gewährt.

Wir geben Ihnen ein Schreiben über die geplante Errichtung einer Hochfrequenzanlage zur Kenntnis. Dabei soll die bestehende Mobilfunksendeanlage mit dem Funksystem LTE & LTE 5G der Vodafone erweitert werden. Die bestehende Mobilfunksendeanlage steht auf keinem städtischen Grundstück.

Im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2024 wurde die Aktualisierung der Übertragung der Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 24.486.210,16 EUR auf das Haushaltsjahr 2025 durch den Magistrat festgestellt.

Die Stelle als Fachbereichsleiter/in Finanzen (m/w/d) muss nach dem Renteneintritt des vormaligen Stelleninhabers neu besetzt werden. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben.

TOP 6:

Einbringung einer Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Heringen (Werra)

25/0334/FW-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Protokollnotiz:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass der Entwurf ordnungsgemäß eingebracht wurde.

Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Heringen (Werra) und das Gebührenverzeichnis zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Heringen (Werra), welches als Anlage Bestandtteil dieser Satzung ist, in die Stadtverordnetenversammlung ein. Zur weiteren Beratung wird der Entwurf an den Fachausschuss überwiesen.

TOP 7:

Prüfbericht bzgl. der Verschmelzung bzw. Reintegration des Eigenbetriebs Stadtwerke Heringen in den Haushalt der Stadt Heringen (Werra) zum 01.01.2023

25/0419/FB4

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Verschmelzungsprozesses bzw. der Reintegration des Eigenbetriebs Stadtwerke Heringen in den Haushalt der Stadt Heringen (Werra) zum 01.01.2023 sowie die dazugehörige Stellungnahme zur Kenntnis.

TOP 8:

Informationen zum und Bekanntgabe des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2024 des AWO Quartiers Heringen

25/0423/FV-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Die Stadtverordentenversammlung nimmt den Tätigkeitsbericht für das AWO Quartier Heringen für das Jahr 2024 und die weitergehenden Informationen dazu zur Kenntnis.

TOP 9:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Stadt Heringen (Werra) zum 31.07.2025 gem. § 28 GemHVO

25/0541/FB4-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Bürgermeister Daniel Iliev informiert die Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen Schuldenstand, die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die sich abzeichnende finanzielle Lage der Stadt Heringen (Werra) zum 31.07.2025 an Hand des vorliegenden Berichts zum Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO.

TOP 10:

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion betr. Straßenbeiträge nach Gerichtsurteil

25/0412/KÖ-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Eckhard Bock (Zusatzfragen)

Protokollnotiz:

Gemäß § 25 Abs. 3 GO werden Anfragen ohne Erörterung beantwortet.

Es sind zwei Zusatzfragen gestattet. Die anfragende Fraktion hat Vorrang.

Bürgermeister Daniel Iliev beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion betr. Straßenbeiträge nach Gerichtsurteil. Es erfolgen zwei Zusatzfragen von Eckhard Bock, die ebenfalls von Bürgermeister Daniel Iliev beantwortet werden.

Teil B

TOP 11:

Beratung und Beschlussfassung betr. Verkauf von städtischen Grundstücken in der Gemarkung Widdershausen und Heringen

25/0543/FB3-01

Redner:

---

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

TOP 12:

Beratung und Beschlussfassung betr. Vereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg über die interkommunale Vereinbarung zum Kostenausgleich bei Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder außerhalb der Wohngemeinde nach § 28 HKJGB

25/0471/FB2-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, der „Vereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg über die Umsetzung der Vorschriften über Bedarfsplanung und Kostenausgleich nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch“ in der von der Bürgermeisterversammlung am 30.04.2025 erarbeiteten Form beizutreten.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

6

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 13:

Beratung und Beschlussfassung betr. Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) | Änderung der WFG-Gesellschafterstruktur

25/0539/FB1-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, der Änderung der Gesellschafterstruktur der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hersfeld-Rotenburg mbH (WFG) mit Wirkung zum 01.01.2026 bzw. zum baldmöglichsten Zeitpunkt zuzustimmen. Der Magistrat wird mit der Abwicklung beauftragt.

Des Weiteren stimmt die Stadtverordnetenversammlung dem Ausscheiden des in Liquidation befindlichen Vereins "Gutes aus Waldhessen e.V." sowie in der Folge der Aufnahme des Vereins "Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V." als Partner in die Gesellschaft zu.

Die notwendigen Satzungsänderungen im Gesellschaftervertrag der WFG sind herbeizuführen. Der Magistrat wird mit Vornahme und Durchführung der entsprechenden Satzungsänderung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

6

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

25

-

-

TOP 14:

Beratung und Beschlussfassung betr. Genehmigung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2026 im Vorgriff für Stadtfest 2026

25/0486/FB5-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Lukas Diebener, Eckhard Bock, Oliver Kühnel, Matthias Berger

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt.

Bevor es zur Beschlussfassung kommt, wird der Tagesordnungspunkt ergiebig erörtert. Im Laufe dessen wird sodann namentliche Abstimmung von Herrn Lukas Diebener auf Verlangen der SPD-Fraktion gemäß § 23 Abs. 4 GO beantragt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. (Anlage 2)

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit 13 NEIN-Stimmen bei 12 JA-Stimmen die Genehmigung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2026 im Vorgriff für das Stadtfest 2026 ab.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

-

6

-

CDU

-

7

-

SUMME

12

13

-

TOP 15:

Wahl eines Behindertenbeauftragten und dessen Stellvertreter

25/0501/FB1-01

Redner:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost

Anmerkung:

Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Jugend, Soziales und Sport bekannt.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 25 JA-Stimmen einstimmig, Herrn Hans-Joachim Deisenroth zum städtischen Behindertenbeauftragten sowie Herrn Florian Krzywdzinski zu dessen gleichberechtigten Stellvertreter zu wählen und jeweils vom 04.09.2025 bis 31.12.2028 in das Ehrenamt zu berufen.

Abstimmungsergebnis:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

SPD

12

-

-

WGH

6

-

-

CDU

7

-

-

SUMME

25

-

-

Teil C

TOP 16:

Ernennung des Behindertenbeauftragten und seines Stellvertreters

Anmerkung:

Bürgermeister Daniel Iliev beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung (19:49 Uhr).

Bürgermeister Daniel Iliev und Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost ernennen Herrn Hans-Joachim Deisenroth zum städtischen Behindertenbeauftragten sowie Herrn Florian Krzywdzinski zu dessen gleichberechtigten Stellvertreter. Die entsprechenden Ernennungsurkunden werden im Nachgang ausgehändigt.

Bürgermeister Daniel Iliev schließt die Sitzung um 19:51 Uhr.

gez.

gez.

Alfred Rost

Tobias Schäfer, VfW

Vorsitzender

Schriftführer