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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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9. Änderung der Hauptsatzung

Ortsbeiräte; hier: Einrichtung und Zusammensetzung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, WGH und CDU zur Änderung des § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung (Ortsbeirat)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat am 07.11.2024 nachstehenden Beschluss gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, WGH und CDU auf Änderung der Hauptsatzung in § 6 Absatz 3 bzgl. Einrichtung von Ortsbeiräten. Damit wird nach bereits erfolgter Anhörung der Ortsbeiräte folgende Zusammensetzung der Ortsbeiräte festgesetzt:

(3)

Der Ortsbeirat besteht

im Stadtteil Heringen

aus 9 Mitgliedern

im Stadtteil Leimbach

aus 7 Mitgliedern

im Stadtteil Bengendorf

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Wölfershausen

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Lengers

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Herfa

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Kleinensee

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Widdershausen

aus 5 Mitgliedern

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Für die Richtigkeit:

Heringen (Werra), 26.11.2024

Der Magistrat

Im Auftrag

(Siegel)

Michael Ernst

Oberamtsrat

Büroleiter

9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Heringen (Werra)

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) am 07.11.2024 nachfolgende 9. Änderung der Hauptsatzung, zuletzt geändert am 11.06.2015, beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

(3)

Ortsbeirat besteht

im Stadtteil Heringen

aus 9 Mitgliedern

im Stadtteil Leimbach

aus 7 Mitgliedern

im Stadtteil Bengendorf

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Wölfershausen

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Lengers

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Herfa

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Kleinensee

aus 5 Mitgliedern

im Stadtteil Widdershausen

aus 5 Mitgliedern

Artikel 2

Diese 9. Änderung der Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 9. Änderung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Heringen (Werra), 26.11.2024

gez. Daniel Iliev

(Siegel)

Bürgermeister

Für die Richtigkeit:

Heringen (Werra), 26.11.2024

Michael Ernst
Oberamtsrat
Büroleiter