Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, WGH und CDU zur Änderung des § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung (Ortsbeirat)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat am 07.11.2024 nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, WGH und CDU auf Änderung der Hauptsatzung in § 6 Absatz 3 bzgl. Einrichtung von Ortsbeiräten. Damit wird nach bereits erfolgter Anhörung der Ortsbeiräte folgende Zusammensetzung der Ortsbeiräte festgesetzt:
| (3) | Der Ortsbeirat besteht | |
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| im Stadtteil Heringen | aus 9 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Leimbach | aus 7 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Bengendorf | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Wölfershausen | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Lengers | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Herfa | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Kleinensee | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Widdershausen | aus 5 Mitgliedern |
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für die Richtigkeit:
Heringen (Werra), 26.11.2024
| Der Magistrat | |
| Im Auftrag | (Siegel) |
| Michael Ernst | |
| Oberamtsrat | |
| Büroleiter | |
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) am 07.11.2024 nachfolgende 9. Änderung der Hauptsatzung, zuletzt geändert am 11.06.2015, beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
| (3) | Ortsbeirat besteht | |
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| im Stadtteil Heringen | aus 9 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Leimbach | aus 7 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Bengendorf | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Wölfershausen | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Lengers | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Herfa | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Kleinensee | aus 5 Mitgliedern |
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| im Stadtteil Widdershausen | aus 5 Mitgliedern |
Artikel 2
Diese 9. Änderung der Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 9. Änderung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Heringen (Werra), 26.11.2024
| gez. Daniel Iliev | (Siegel) |
| Bürgermeister | |
Für die Richtigkeit:
Heringen (Werra), 26.11.2024