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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus
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Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.02.2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) für das I. Quartal 2023 fällig werden:

Grundsteuern A

Grundsteuern B

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

sonstige Steuern und Abgaben

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und

insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

Heringen (Werra), 24.01.2023

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra)
Stadtkasse