Gemäß § 6 Abs. 3 c der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) wird bekanntgegeben, dass die städtischen Kindertagesstätten sowie die städtische Kinderkrippe aufgrund der jährlichen Gesamtunterweisung für das pädagogische Personal am Montag, den 20.11.2023 ganztägig schließen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Heringen (Werra),
24.01.2023