Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 15.02.2024 folgende Abgaben (Steuer-
und Gebührenverpflichtungen) für das 1. Quartal 2024 fällig werden:
Grundsteuern A
Grundsteuern B
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
sonstige Steuern und Abgaben
Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.
Heringen (Werra), 25.01.2024