| Sitzungstermin: | Donnerstag, 07.11.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:53 Uhr |
| Ort, Raum: | Gemeinschaftshaus "Schlottentreff" im ST Kleinensee, Am Gutshof 10, 36266 Heringen (Werra) |
Stadtverordnetenvorsteher
Alfred Rost
Stadtverordnete SPD-Fraktion
Bernd Maus
Lukas Diebener
Simone Rost
Andreas Schäfer
Monika Scheidt
Matthias Berger
Andreas Beck
Carsten Heinz
Tim Helbing
Gerd Thenert
Wolfgang Kunze
Dieter Eimer
Jens Schade
Anja Schlosser-Göttlicher
Stadtverordnete WGH-Fraktion
Thomas Mötzing
Oliver Kühnel
Michael Eckardt
Simone Kühnel
Marie Luise Siebert
Stefan Langlotz
Bernd Wille
Stadtverordnete CDU-Fraktion
Elfriede Möller
Eckhard Bock
Hans-Michael Herwig
Gerhard Rudolph
Bürgermeister
Daniel Iliev, Bürgermeister
Magistratsmitglieder
Johannes Beyer, Erster Stadtrat
Detlef Scheidt, Stadtrat
Michèl Patryas, Stadtrat
Reinhold Schwalbach, Stadtrat
Schriftführung
Matthias Hujo, VfW
von der Verwaltung
Michael Ernst, Oberamtsrat
Sabrina Anders, VfAe
Astrid Dietz, VAe
Tobias Schäfer, VfW
Daniel Ruch, Bankbetriebswirt
Marie-Christin Deist, VfAe
Maik Heymel, TA
Emily Anne Sadowski, Auszubildende
Marvin Schad, Praktikant
Stadtverordnete SPD-Fraktion
| Fabian Peter | entschuldigt |
Stadtverordnete WGH-Fraktion
| Jörn Weigand | entschuldigt |
| Fritz Walter | entschuldigt |
Stadtverordnete CDU-Fraktion
| Hans-Jürgen Ruch | entschuldigt |
| Jürgen Richter | entschuldigt |
Magistratsmitglieder
| Helmut Bode-Nohr, Stadtrat | entschuldigt |
| Evelyn Bock, Stadträtin | entschuldigt |
Gäste:
| Norbert Knepper | (ksolar Projekte GmbH, Brilon) |
| Steffen Arnold | (AW+ Planungsgesellschaft mbH, Eiterfeld) |
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat, an der Spitze Herrn Bürgermeister Daniel Iliev sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Außerdem begrüßt er Herrn Eisenberg von der Hersfelder Zeitung, Herrn Knepper von ksolar Projekte GmbH, Herrn Arnold von AW+ Planungsgesellschaft mbH sowie die zahlreich erschienenen Gäste.
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt fest, dass die Einladung gemäß §§ 58 HGO i. V. m. § 7 Abs. 3 GO frist- und ordnungsgemäß erfolgte und zwischen dem Zugang der Ladung und dem heutigen Sitzungstag mindestens zehn Tage lagen.
| TOP 2: | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost |
Stadtverordnetenvorsteher Rost stellt fest, dass zurzeit 26 von 31 Stadtverordneten anwesend sind und damit die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben ist.
| TOP 3: | Feststellung der Tagesordnung |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost |
Es ergehen keine Ergänzungen und Einwände gegen die Tagesordnung, die daraufhin von Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost festgestellt wird.
| TOP 4: | Bericht des Stadtverordnetenvorstehers |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass keine schriftlichen Einwendungen gegen das Protokoll vom 11.07.2024 erhoben wurden. Damit ist das Protokoll vom 11.07.2024 geschlossen.
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost teilt mit, dass am 05.09.2024 sowie 10.10.2024 Sitzungen des Ältestenrates stattgefunden haben. In der Sitzung am 05.09.2024 wurden die Termine der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 2025 und Januar 2026 festgelegt. Die Sitzungstermine werden allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat bekanntgegeben. Auf gesonderte Nachfrage können die Terminplanungen auch in Papierform im Rathaus angefordert werden.
Am 10.10.2024 erfolgte in der Sitzung des Ältestenrates eine Beratung sowie die einstimmige Empfehlung i.S. Wasser- und Abwassergebühren an die Fraktionen.
Die Anwesenden erheben sich für eine Gedenkminute zu Ehren von Karl Laun und Erich Bleckmann. Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost verliest die Nachrufe und würdigt das Wirken der Verstorbenen.
| TOP 5: | Bericht des Magistrats | 24/0632/KÖ |
| Redner: | Bürgermeister Daniel Iliev |
Bürgermeister Daniel Iliev verliest den Magistratsbericht. Der Bericht ist allen Stadtverordneten vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt worden.
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2024
- Magistratssitzungen vom 15.07.2024 – 04.11.2024 -
Die Dachgeschosswohnung in der städtischen Immobilie „am Gutshof 4-6“ konnte wieder vermietet werden.
Die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen gemäß § 3 (6) der Richtlinie zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit vom 02.04.2022 in Gesamthöhe von 675,00 EUR für das Jahr 2024 wurden – wie nachfolgend gelistet – festgesetzt und entsprechend an die jeweiligen Vereine ausgezahlt:
| Verein | Zuschuss zur Jugendarbeit |
| VfB 1920 e. V. Heringen | 435,00 € |
| FSV 1959 Widdershausen e. V. | 45,00 € |
| DLRG OG Heringen e. V. | 195,00 € |
| GESAMT: | 675,00 € |
Gegen die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 31 „Über`m Gartenrain“ der Marktgemeinde Philippsthal zur Schaffung von Planungsrecht für die Zweckbestimmung „Kinderkrippe und Kindertagesstätte“ bestehen keine Bedenken und Anregungen von Seiten der Stadt Heringen (Werra).
Durch den Magistrat wurde beschlossen, die Eintragung von Leitungs- und Wegerechten im Grundbuch für die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb zugunsten eines Funkmastes im Bereich Bodesruh vorzunehmen. Die Kosten sind vom Betreiber des Funkmastes zu tragen.
Der Genehmigungsbescheid des RP Kassel für vier Windkraftanlagen der Energiequelle GmbH im Bereich des Monte Kali liegt mittlerweile vor.
Wir informieren, dass sich die Kosten für die Errichtung von Garagen für die Feuerwehren Wölfershausen und Widdershausen nach Vorlage von Kostenschätzungen des Architekturbüros erhöht haben. Für das Haushaltsjahr 2024 waren 100.000 EUR pro Garage vorgesehen. Die Kostenschätzungen (inkl. MwSt.) für die Garagen enden bei ca. 120.000,00 EUR (Wölfershausen) und bei rd. 131.000 EUR (Widdershausen). Hinzu kommen die Honorarkosten des Architekturbüros. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel über rd. 65.000 EUR wurde nach Rücksprache mit den Stadtbrandinspektoren und den Feuerwehrkameraden festgelegt, in diesem Jahr vorerst nur die Garage in Wölfershausen zu errichten. Die dann noch fehlenden Haushaltsmittel für die Garage in Widdershausen werden im Haushalt 2025 vorgesehen.
Wir möchten über folgendes Informieren: Sowohl private Nutzungen, insbesondere größere private Feierlichkeiten, als auch die Nutzung durch Dritte (Vereine und Verbände) in den Feuerwehrgerätehäusern sowie auf den umliegenden städtischen Flächen sind nicht gestattet. Nachdem es mit einer Stadtteilwehr zu einem wiederholten Vorfall kam, holte die Stadt eine Rechtsauskunft über den Hessischen Städte- und Gemeindebund ein. Diese Auskunft bestätigt, dass es hier aus haftungsrechtlichen Gründen vermieden werden sollte, die Gerätehäuser für Feierlichkeiten von nicht-Feuerwehrangehörigen zu vermieten. Ebenso ist dem Kreisbrandinspektor Ähnliches im Landkreis nicht bekannt.
Der Magistrat hat beschlossen, dass keine Bedenken und Anregungen zum Antrag der K+S Minerals and Agriculture GmbH zur Haldenflankenabdeckung der Rückstandshalde IV Werk Werra bestehen, soweit die geltenden Gesetze, Regeln und Normen eingehalten werden und der Materialtransport durch Bahnverkehr erfolgt.
Nach nunmehr zwei Absagen durch Interessenten an der sanierten Wohnung im GH Bengendorf steht diese weiterhin leer.
Vom Bürgermeister wurde eine Dienstanweisung zur Konsolidierung der städtischen Finanzen erlassen. Die zu erwartenden Ertragsverluste im Bereich der Gewerbesteuer und die Erhöhung der Kreisumlage verschlechtern die Haushaltslage maßgeblich, was im Bericht zum Vollzug der Haushaltswirtschaft zum 30.06.2024 auch allen Gremien mitgeteilt wurde. Die nun erlassene Dienstanweisung soll dazu beitragen, dass die Aufwendungen auf ein dringend notwendiges Maß reduziert und alle vorgesehenen Aufträge und Anschaffungen auf den Prüfstand gestellt werden. Jede Möglichkeit der Einsparung ist auszuschöpfen und als Zielsetzung sollen die Aufwendungen in den Deckungskreisen im Jahresergebnis um mindestens 10 % reduziert werden.
Die Kommunalaufsicht hat schriftlich bestätigt, dass gegen den Erwerb von Anteilen an der EAM EWP GmbH keine Bedenken bestehen.
Es wurden Zuschüsse zur Förderung der Seniorenarbeit in den Vereinen gemäß § 3 Abs. 7 der Richtlinie zur Förderung der Vereins-, Sport-, Jugend- und Seniorenarbeit vom 02.04.2022 in Gesamthöhe von 682,50 EUR für das Jahr 2024 festgesetzt und wie folgt an die Vereine entsprechend ausgezahlt:
| Verein | Zuschuss Seniorenarbeit |
| VfB 1920 e. V. Heringen | 165,00 € |
| Wanderfreunde Lengers e. V. | 300,00 € |
| FSV 1959 Widdershausen | 195,00 € |
| Volkschor „Frohsinn“ Heringen (Werra) 1924 e. V. | 22,50 € |
| SUMME: | 682,50 € |
Die Feuerwehren der Stadt wurden vom Technischen Prüfdienst überprüft. Ein Mängelbericht, der die Zustände der Wehren und der technischen Ausstattung beinhaltet, kann bei Bedarf eingesehen werden.
Auch in diesem Jahr freuen wir uns über eine größere Geldspende des örtlichen Kaliproduzenten für das Werra-Kalibergbaumuseum. Dies zeigt, dass diese Einrichtung dem Unternehmen wichtig ist.
Die Ausschreibung für das neue Corporate Design der Stadt wurde aus Konsolidierungsgründen aufgehoben.
Ebenso aufgehoben wurde die (vom Land Hessen geförderte) Beschaffung von Depotregalen für das Werra-Kalibergbau-Museum. Auch hierdurch konnten städtische Gelder eingespart werden.
Eine Betriebsbesichtigung durch die Unfallkrankenkasse Hessen wurde durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden unverzüglich ausgebessert.
Für den ST Herfa wurde uns von Seiten der Telekom Technik GmbH der Baubeginn für eine geplante Errichtung eines Funkmastes „am Siebertsberg“ angezeigt. Für die angezeigte Maßnahme bedarf es nach §127 TKG keiner Zustimmung durch die betroffene Kommune.
Bis Ende Oktober 2024 wurden Nivellementmessungen durch den örtlichen Kaliproduzenten durchgeführt. Die Messungen sind nach Bergrecht alle fünf Jahre verpflichtend. Dabei wird geprüft, ob es durch den Abbau aus dem Kali-Flöz zu Setzungen an der Erdoberfläche gekommen ist.
Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 31.07.2024 bekannt:
| Gesamt/Art | Betrag (€) |
| Liquide Mittel | 442.988,55 |
| Geldanlagen | 2.500.000,00 |
| Liquiditätskredite | 0,00 |
| Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser) | 239.199,21 |
| Kommunalkredite | 64.944.208,74 |
| Jahreseinnahmen Gewerbesteuer | 1.403.729,73 |
Wir freuen uns, dass Herr Alexander Rexroth uns auch weiterhin als Wildschadenschätzer zur Verfügung stehen wird. Wir wünschen ihm für die Dauer von vier weiteren Jahren als sachkundige Person für Wildschadenangelegenheiten alles Gute.
Der Magistrat hat beschlossen, dem Deutschen Museumsverband e.V. zum nächstmöglichen Termin beizutreten.
Die Überprüfung der Wasserversorgungsanlagen der Stadt Heringen (Werra) durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Fachdienst Gesundheit, führte zu folgendem Ergebnis: Als Fazit der Besichtigung wurde den Wasserversorgungsanlagen der Stadt Heringen ein guter Betriebs- und Unterhaltungszustand bescheinigt. Es ergaben sich geringfügige Beanstandungen an Versorgungsanlagen, deren Sanierung zeitnah geplant sind.
Aufgrund der Schließung des Hallenbads in Wildeck-Obersuhl hat sich der Magistrat bereiterklärt, dem DLRG Obersuhl in Absprache mit dem Fachpersonal der städtischen Bäderbetriebe Trainingszeiten im fritz kunze bad zu ermöglichen. Die Nutzungsgebühr wird für Kinder bis 16 Jahren auf 3 Euro und ab 17 Jahren auf 4,50 Euro festgelegt.
Die Planunterlagen für die Sanierung der Friedhofshalle Herfa (Eingangsportal, Schaffung eines barrierefreien Zugangs mit Handlauf und Außenanlage) wurden zur Ausschreibung durch das beauftragte Architekturbüro Dietz freigegeben.
Bürgermeister Daniel Iliev gibt folgende Stände per 31.08.2024 bekannt:
| Gesamt/Art | Betrag (€) |
| Liquide Mittel | 465.576,14 |
| Geldanlagen | 1.000.000,00 |
| Liquiditätskredite | 0,00 |
| Forderungen Personenkonten (Steuern, Abgaben, Wasser) | 292.086,74 |
| Kommunalkredite | 64.944.208,74 |
| Jahreseinnahmen Gewerbesteuer | 2.372.637,51 |
Folgende Schließtage der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2025 sind geplant:
Sommerschließung 2025:
Winterschließung 2025/2026:
Dem Verein „Café Mühle e.V.“ wurde ein Zuschuss in Höhe von 20% zur Anschaffung eines Kaffeevollautomaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der quittierten Kaufbelege.
Wir müssen leider über den Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Logistik und Mobilität auf Mittelübertragung und Laufzeitverlängerung zum Radprojekt Dippacher Kreuz nach Widdershausen entlang der K4 informieren. Wir sind enttäuscht darüber, dass wir hier durch die Sparzwänge des Bundes direkt betroffen sind.
Der Nutzung- und Übereignungsvertrag der Kegelbahn im GH Lengers mit dem KSV Grün-Weiß Lengers e.V. wurde um weitere 25 Jahre verlängert.
Dem Magistrat wurde der aktuelle Stand der laufenden Stundungen aus dem Bereich der Straßenbeiträge vorgelegt. Bis zum 10. September 2024 belaufen sich die Forderungsrückstände auf 457.444,73 Euro. Davon entfallen insgesamt 377.681,62 Euro auf Stundungen. Der Restbetrag beinhaltet Insolvenzverfahren, laufende Vollstreckungen sowie herrenlose Grundstücke.
Nach Hinweis aus der Bevölkerung wurde der Kieswerkbetreiber in Widdershausen aufgefordert, die unrechtmäßig aufgestellten Betonklötze auf den städtischen Wegen entlang des Kieswerks, wodurch ein Durchkommen nicht mehr möglich war, zu entfernen. Der Aufforderung kam der Betreiber zeitnah nach.
Einem Antrag eines Hausbesitzers in der Hauptstraße auf Befreiung von der Stellplatzsatzung zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr wurde zugestimmt.
Der Stadt ging eine Änderungskündigung einer bestehenden Cyberversicherung zu. Da die Konditionen unzumutbar sind und den wichtigsten Bestandteil des Vertrags, den Cyberangriff, nicht mehr abdeckt, sind wir nun gezwungen anderweitig eine Lösung zu finden.
Das Thema Grundsteuerreform schlägt derzeit kreisweit Wellen. Die Schriftwechsel zur Problematik des Verfahrens zur Grundsteuerreform in Hessen haben wir als Anlage beigefügt. In der Summe zwingt uns das Hessische Finanzministerium landesweit zu verdeckten Steuererhöhungen, da es zu massiven Einnahmeverlusten kommen wird, die nicht durch das Land abgedeckt werden.
Dem Antrag einer Interessensgemeinschaft in Herfa zur kostenlosen Nutzung des GHs in Herfa für einen Adventsmarkt wurde zugestimmt. Es handelt sich um einen Markt der durch die örtlichen Vereine organisiert wird.
Wir müssen leider darüber informieren, dass wir kürzlich von dem Tod von Herrn Gilbert Scheffer, dem ehemaligen Vorsitzenden des Radballsportvereins "La Flèche" aus unserer französischen Partnerstadt Rombas, erfahren haben. Herr Scheffer ist am 18. Mai 2024 im Alter von 89 Jahren verstorben. Die Trauerfeier fand am 22.05.2024 in der "Eglise Saint Rémy" in Rombas statt. Herr Scheffer leitete den Verein "La Flèche" viele Jahre lang und hat gemeinsam mit Herrn Weimer sowie dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Rombas, Herrn Marcel Jehl, den Grundstein für die spätere Städtepartnerschaft gelegt. Wir haben unser Beileid persönlich vor Ort bekundet, als wir kürzlich Rombas besucht haben. Mit seinem Tode hat sich leider auch der Radballsportverein "La Flèche" aufgelöst.
Wie in den Jahren zuvor fördern wir auch in diesem Jahr unsere Schulen:
| Werratalschule Heringen: | 3.000,00 € |
| Schulverein Werratal e. V.: | 2.500,00 € |
| Grundschule Heringen: | 950,00 € |
| Grundschule Wölfershausen | 550,00 € |
| insgesamt: | 7.000,00 € |
Folgende Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes wurde abgegeben:
Der Magistrat stimmt dem Entwurf des Regionalplans Nordosthessen mit folgenden Anmerkungen zu.:
| a. | Der Magistrat stellt zum Punkt 5.1.3 Straßenverkehr auch weiterhin die Dringlichkeit und Notwendigkeit des Ausbaus bzw. der Sanierung der L 3172 im ST Leimbach in Richtung Dippach fest und beantragt die Aufnahme dieser Maßnahme in den Regionalplan. |
| b. | Der Magistrat begrüßt die weitere Ausweisung der Stadt Heringen (Werra) als Mittelzentrum. Dem folgend weist die Stadt Heringen (Werra) daraufhin, dass Vorhaben der der Stadt Heringen (Werra) zugeordneten Unterzentren nur in Abstimmung mit dem Mittelzentrum erfolgen können |
| c. | Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) begrüßt die Aufnahme der Reaktivierung der Werratalbahn unter Punkt 5.1.1 Grundsatz 6. Ziel muss es sein, den schienengebundenen Nahverkehr im Werratal stärker voranzutreiben. |
Gegen die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Philippsthal von bisher Grünfläche (Parkanlage) zu Gemeinbedarfsfläche und der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 31 „Über´m Gartenrain“ zur Errichtung einer Kindertagesstätte bestehen von unserer Seite keine Bedenken.
Aus Gründen der Konsolidierung haben wir uns entschieden, die Museumsleitung künftig doch intern weiterhin zu belassen. Herr Macheledt hat die Leitungsfunktion des Museums neben der Leitung des Fachbereichs 5 seit 1. November 2024 inne. Damit sparen wir die im Haushalt vorgesehenen Mittel als Zuschuss an den Förderkreis des Museums ein.
AUFTRAGSVERGABEN
| TOP 6: | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Stadt Heringen (Werra) zum 30.09.2024 gem. § 28 GemHVO | 24/0560/FB4-01 |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost |
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen Schuldenstand, die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die sich aktuell abzeichnende finanzielle Lage der Stadt Heringen (Werra) zum 30.09.2024 zur Kenntnis. Der Bericht zum Haushaltsvollzug wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
| TOP 7: | Einbringung der 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung [EWS] der Stadt Heringen (Werra) | 24/0573/FB3-01 |
| Redner: | Bürgermeister Daniel Iliev |
Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Heringen (Werra) in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
| TOP 8: | Einbringung der Neufassung der Wasserversorgungssatzung 2025 der Stadt Heringen (Werra) | 24/0574/FB7-01 |
| Redner: | Bürgermeister Daniel Iliev |
Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der Neufassung der Wasserversorgungssatzung 2025 der Stadt Heringen (Werra) in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
| TOP 9: | Einbringung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der Stadt Heringen (Werra) für das Haushaltsjahr 2025 | 24/0579/FB4-01 |
| Redner: | Bürgermeister Daniel Iliev |
Bürgermeister Daniel Iliev bringt den Entwurf der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B der Stadt Heringen (Werra) in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
| TOP 10: | Beratung und Beschlussfassung betr. Bauleitplanung Stadt Heringen (Werra); Bebauungsplan Nr. 51 "Freiflächen - Photovoltaikanlage Wölfershausen" und 15. Änderung des Flächennutzungsplanes | 24/0571/FB3-01 |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Norbert Knepper (ksolar Projekte GmbH) |
| Anmerkung: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt bekannt. |
| Protokollnotiz: | Herr Norbert Knepper von der ksolar Projekte GmbH hält zum Tagesordnungspunkt eine Präsentation. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den vorliegenden Vorentwürfen des Bebauungsplanes Nr. 51 „Freiflächen – Photovoltaikanlage Wölfershausen“ und der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 13 | 2 | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 24 | 2 | - |
| TOP 11: | Beratung und Beschlussfassung betr. Kommunaler Archivverbund Hersfeld-Rotenburg; hier: Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung | 24/0444/FB1 |
| Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost |
Anmerkung: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf der Vereinbarung als Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Kommunalen Archivverbund Hersfeld-Rotenburg. Die Neufassung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft. Ein beglaubigter Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Stadtverordnetenversammlung ist dem Fachdienst Interkommunales Archivwesen zu übersenden.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 26 | - | - |
| TOP 12: | Beratung und Beschlussfassung betr. Grundstücksangelegenheiten Gemarkung Herfa hier: Ankauf eines Grundstücks für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Herfa | 24/0477/FB3-01 |
Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev, Eckhard Bock |
Anmerkung: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt bekannt. |
Protokollnotizen:
| 1. | Die CDU-Fraktion beantragt die Anbringung einer Protokollnotiz zum vorliegenden Beratungsgegenstand. Auf gesonderte Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers Alfred Rost erhebt sich kein Widerspruch. Es wird festgestellt, dass die Protokollnotiz nicht Bestandteil des Beschlusses ist, sondern eine persönliche Meinung der CDU-Fraktion darstellt. |
| 2. | In der Zeit von 20:15 Uhr bis 20:25 Uhr erfolgt eine Sitzungspause. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, eine noch zu vermessende Teilfläche in Größe von rd. 1.640 qm aus den Flurstücken 32/5 und 66/1 in Flur 7 Gemarkung Herfa (Nutzung/Lage: Landwirtschaftlich – Grünland „Eisenacher Straße“) vom Verkäufer zu den in der Tischvorlage genannten Konditionen zu erwerben. Sämtliche Kosten zum Vollzug des Grundstückskaufvertrages (inkl. Vermessungskosten) trägt die Stadt als Erwerberin. Ein gleichlautender Grundstückskaufvertrag ist abzuschließen. Haushaltsmittel stehen auf dem PSK 12601.09510000 (Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz – Anlagen um Bau- Hochbau Projekt Erweiterung Feuerwehr Herfa) zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 26 | - | - |
| TOP 13: | Beratung und Beschlussfassung betr. Sanierung Mehrzweckhalle Widdershausen | 24/0600/FB3 |
Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Steffen Arnold (AW+ Planungsgesellschaft mbH), Alfred Rost |
Anmerkung: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt bekannt. |
Protokollnotizen:
| 1. | Herr Steffen Arnold von der AW+ Planungsgesellschaft mbH hält zum Tagesordnungspunkt eine Präsentation. |
| 2. | Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Eckhard Bock übernimmt den Vorsitz in der Zeit von 20:53 Uhr bis 20:56 Uhr. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, die Sanierung der Mehrzweckhalle in Widdershausen, mit einem geschätzten Kostenaufwand (Stand: 22.10.2024) von 2.422.239,79 € brutto, weiter zu verfolgen. Für die Haushaltsjahre 2023 bis 2024 wurden auf dem Produktsachkonto 57302.09510000 (Gemeinschaftshäuser / Anlagen im Bau – Hochbau / Sanierung MZWH Widd.) 1.193.750,00 € zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.250.000,00 € brutto werden im Haushalt 2025 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 5 | - | 2 |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 24 | - | 2 |
| TOP 14: | Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern | 24/0577/FB2 |
Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bürgermeister Daniel Iliev |
Protokollnotizen:
| 1. | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost bestimmt OAR Michael Ernst und VfW Matthias Hujo als Wahlhelfer für die weiteren Wahlhandlungen. |
| 2. | Der Stadtverordnete Eckhard Bock (CDU-Fraktion) verlässt gem. § 25 Abs. 2 HGO den Sitzungssaal und nimmt somit nicht an der Beratung teil. |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost in seiner Funktion als Wahlleiter informiert über den Ablauf der Wahlhandlungen. Die Abstimmung muss schriftlich und geheim erfolgen. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handzeichen abgestimmt werden. Die Stadt Heringen (Werra) darf nur Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten (mindestens 16 Stimmen) entfallen sind. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten erhalten, so erfolgt eine weitere Abstimmung über den mehrheitlich gewählten Bewerber aus dem ersten Wahlgang.
Wahl des Ortsgerichtsvorstehers / der Ortsgerichtvorsteherin:
Die Abstimmung zur Wahl des Ortgerichtsvorstehers / der Ortsgerichtsvorsteherin erfolgt schriftlich und geheim. Die Stadtverordneten werden zur Stimmabgabe aufgerufen.
| Abstimmungsergebnis | Stimmen |
| Abgegebene Stimmen: | 26 |
| Gültig: | 26 |
| Ungültig: | 0 |
| Bewerber Wenk: | 11 |
| Bewerberin Bock: | 15 |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt das Abstimmungsergebnis bekannt. Da auf die mehrheitlich gewählte Bewerberin Frau Evelyn Bock nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten entfällt, erfolgt eine weitere Abstimmung in geheimer, schriftlicher Wahl. Die Stadtverordneten werden zur Stimmabgabe aufgerufen.
| Abstimmungsergebnis | Stimmen |
| Abgegebene Stimmen: | 26 |
| Gültig: | 26 |
| Ungültig: | 0 |
| Evelyn Bock: | 18 |
| NEIN-Stimmen: | 8 |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt das Abstimmungsergebnis fest:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Evelyn Bock, Wildecker Straße 6, 36266 Heringen (Werra) als Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Heringen (Werra) ab Januar 2025. Der Kandidatenvorschlag ist beim Amtsgericht Bad Hersfeld einzureichen.
Wahl des stellv. Ortsgerichtsvorstehers / der stellv. Ortsgerichtsvorsteherin:
Auf gesonderte Nachfrage des Stadtverordnetenvorstehers Alfred Rost, ob die Wahl des stellv. Ortsgerichtsvorstehers / der stellv. Ortsgerichtsvorsteherin per Akklamation durchgeführt werden soll, erhebt sich kein Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 26 | - | - |
Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost stellt das Abstimmungsergebnis fest:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Klaus Gerlach, Wölfershäuser Straße 1, 36266 Heringen (Werra) als stellv. Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Heringen (Werra) ab Januar 2025. Der Kandidatenvorschlag ist beim Amtsgericht Bad Hersfeld einzureichen.
Abschließend verweist Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost im Besonderen auf § 55 Abs. 6 HGO betr. Gültigkeit von Wahlen.
Klicken Sie hier für Abstimmungsergebnis von TOP Öffentlich 14.
| TOP 15: | Beratung und Beschlussfassung betr. Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, WGH-Fraktion und CDU-Fraktion - Änderung der Hauptsatzung §6 (3) | 24/0586/BGM |
Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bernd Maus, Eckhard Bock |
Anmerkung: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost gibt die Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses bekannt. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, WGH und CDU auf Änderung der Hauptsatzung in § 6 Absatz 3 bzgl. Einrichtung von Ortsbeiräten.
Damit wird nach bereits erfolgter Anhörung der Ortsbeiräte folgende Zusammensetzung der Ortsbeiräte festgesetzt:
| im Stadtteil Heringen | aus 9 Mitgliedern |
| im Stadtteil Leimbach | aus 7 Mitgliedern |
| im Stadtteil Bengendorf | aus 5 Mitgliedern |
| im Stadtteil Wölfershausen | aus 5 Mitgliedern |
| im Stadtteil Lengers | aus 5 Mitgliedern |
| im Stadtteil Herfa | aus 5 Mitgliedern |
| im Stadtteil Kleinensee | aus 5 Mitgliedern |
| im Stadtteil Widdershausen | aus 5 Mitgliedern |
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 26 | - | - |
| TOP 16: | Beratung und Beschlussfassung betr. Resolution der SPD-Fraktion zur Grundsteuer ab 2025 | 24/0588/BGM |
Redner: | Stadtverordnetenvorsteher Alfred Rost, Bernd Maus, Eckhard Bock, Michael Eckardt, Alfred Rost |
Protokollnotizen:
| 1. | Vor Abstimmung über die vorliegende Resolution der SPD-Fraktion zur Grundsteuer ab 2025 werden nach einvernehmlicher Feststellung die Wörter „CDU-geführte“ (…Finanzministerium…) im Text an zwei Stellen gestrichen. |
| 2. | Eine Abstimmung erfolgt nunmehr nur über die einvernehmlich geänderte Resolution. |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die aktualisierte Resolution der SPD-Fraktion an die Hessische Landesregierung sowie an das Finanzministerium, Herrn Professor Dr. R. Alexander Lorz bzgl. Grundsteuer 2025:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung sowie das Finanzministerium in Form dieser Resolution dazu auf, die geplante Änderung des Nivellierungshebesatzes unbedingt noch für das Jahr 2025 anzupassen und die Verluste der Kommunen auszugleichen.
Um die Einnahmeverluste für die Kommunen zugunsten der Landkreise zu decken, müssten die Hebesätze bei der Grundsteuer zum Ausgleich erhöht werden.
Es kann nicht sein, dass die Landesregierung sowie das Finanzministerium die Anpassung des Nivellierungshebesatzes nicht zum 01.01.2025 ändert, sowie sich nicht dafür einsetzt, dass die in den Kommunen entstehenden Verluste durch das Land Hessen nicht entsprechend ausgeglichen werden.
Abstimmungsergebnis:
| JA | NEIN | ENTHALTUNG |
| SPD | 15 | - | - |
| WGH | 7 | - | - |
| CDU | 4 | - | - |
| SUMME | 26 | - | - |
Stadtverordnetenvorsteher Rost schließt die Sitzung um 21:53 Uhr.
Die Niederschrift über die Sitzung vom 07.11.2024 wurde gemäß § 61 HGO gefertigt.
gez. | gez. |
| Alfred Rost | Matthias Hujo, VfW |
| Vorsitz | Schriftführung |