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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

gem. § 5 Abs. 3 Hess. Gemeindeordnung (HGO)

Archivsatzung; hier: Neufassung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat am 14.12.2023 nachstehenden Beschluss gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung als Neufassung der Archivsatzung. Die Satzung ist gemäß § 5 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Die Neufassung der Archivsatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Für die Richtigkeit:

Heringen (Werra), 15.12.2023

Der Magistrat

Im Auftrag

(Siegel)

Michael Ernst

Oberamtsrat

Büroleiter