Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) hat am 14.12.2023 nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung als Neufassung der Archivsatzung. Die Satzung ist gemäß § 5 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Die Neufassung der Archivsatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für die Richtigkeit:
| Heringen (Werra), 15.12.2023 | |
| Der Magistrat | |
| Im Auftrag | (Siegel) |
| Michael Ernst | |
| Oberamtsrat | |
| Büroleiter | |