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Mitteilungsblatt Heringen
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorzeitige Schließung der Kindertagesstätten und Kinderkrippe

am 31.03.2025 um 12.30 Uhr aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung

Gemäß § 6 Abs. 4 c der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Heringen (Werra) wird bekanntgegeben, dass die städtischen Kindertagesstätten sowie die städtische Kinderkrippe aufgrund einer Gemeinschaftsveranstaltung am 31.03.2025 bereits um 12.30 Uhr schließen.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Heringen (Werra),

06.12.2024

Im Auftrag
Michael Ernst
Oberamtsrat
Büroleiter