Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen (Werra) am 26.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 97 (4) der Hessischen Gemeindeordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan mit Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde liegt in der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 28.02.2023 werktags während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Heringen (Werra), Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Finanzverwaltung Zimmer 2.10 zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Wir bitten, vor gewünschter Einsichtnahme, möglichst eine telefonische Terminabsprache (Fachbereichsleiter Finanzen Bernd Roos, Tel. 06624/933231) vorzunehmen.
Heringen (Werra), 09.02.2023
Der Magistrat
der Stadt Heringen (Werra)
gez. Daniel Iliev
(Bürgermeister)
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Für die Richtigkeit :
Heringen (Werra), 09.02.2023
gez.
B. Roos, VBW