Geltungsbereich der Ersatzmaßnahme
Zu dem am 17.02.2025 satzungsbeschlossenen Bebauungsplan Nr. 4 „Erweiterung Hirtsgasse“ im Ortsteil Simmershausen gehört auch ein zweiter Geltungsbereich mit der zugeordneten externen Kompensationsmaßnahme auf einem Teil des Grundstückes Gemarkung Simmershausen, Flur 8, Flurstück 36.
Der Geltungsbereich der externen Kompensationsmaßnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt in der Gemarkung Simmershausen, Flur 8, Flurstück 36 teilweise.
Diese Plandarstellung fehlte in der amtlichen Bekanntmachung vom 27.02.2025 und wird hiermit nachgeholt.
Hilders, den 06.03.2025