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Hilderser Blättchen
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anzeige von Brauchtumsfeuern (Hutzelfeuer)

Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Haupt- und Ordnungsamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders bis spätestens 07.03.2025 anzumelden. Anmeldungen können auch per Mail an hauptamt@hilders.de gesendet werden.

Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei der Gemeinde Hilders und auf unserer Homepage unter www.hilders.de/formulare erhältlich.

Zulässige Brennmaterialien:

Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Unzulässig:

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Beschichtetes und behandeltes Holz

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Sonstige Abfälle (z.B. Altreifen, etc.)

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andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte

(auch nicht zum Anzünden)

wichtiger Hinweis:

Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst zwei Tage vor Abbrennen erfolgen, um nistende Tiere zu schützen.