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Hilderser Blättchen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung

Verfahrensgebiet: „Bornbergstraße“

Gemarkung: Dietges

Flur: 1, 5

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Bornbergstraße Dietges“ vom 19.12.2024 ist am 04.03.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung des neuen Eigentümers in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dringlichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Hilders, den 05.03.2025

Der Gemeindevorstand
Günkel, Bürgermeister