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Hilderser Blättchen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Terminsbestimmung Amtsgericht Fulda

Amtsgericht Fulda, Abt. 5

Königstraße 38

Telefon (0661) 924-2300

Telefax 0611327618085

Postanschrift: Amtsgericht Postfach 1154 36001 Fulda

5 K 1/22

Beschluss

06.03.2024

Termin zur Versteigerung des im Grundbuch von Hilders Blatt 1613 eingetragenen Grundstücks

lfd. Nr. 1:

Gemarkung Hilders Flur 12 Flurstück 84/1 Gebäude- und Freifläche, am Zollhaus 1 = 557 qm.

durch Zwangsvollstreckung ist bestimmt auf

Freitag, 24.05.2024, 09.30 Uhr,

im Gerichtsgebäude des AG Fulda, Königstraße 38, Raum 3100 (3. Obergeschoss, Neubau).

Der Verkehrswert des Versteigerungsobjekts ist gemäß § 74 a ZVG festgesetzt auf € 164.000,00.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert, und auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Sonst wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt.

Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.

Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundbesitzes oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundbesitzes oder seines Zubehörs.

Hinweis: Verfahrenskonto für Sicherheitsleistungen wird geführt bei der Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 006030, BIC: HELADEFFXXX zu Kassenzeichen 033469903016.

Nixdorf-Müller, Rechtspflegerin
Beglaubigt
Schaffer Justizangestellte