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Hilderser Blättchen
Ausgabe 13/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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RICHTLINIEN FÜR REDAKTIONELLE VERÖFFENTLICHUNGEN VON VEREINEN, KIRCHEN, VERBÄNDEN IN DER ZEITUNG „Hilderser Blättchen“

Die von der LINUS WITTICH Medien KG (hier Verlag genannt) herausgegebene Zeitung für die Gemeinde Hilders - Hilderser Blättchen - dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen, Nachrichten und Informationen aus der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchen, Vereinen und Verbänden usw. (hier Organisationen genannt) kostenfrei im Rahmen der zugelassenen Textlänge von maximal 1000 Zeichen abgedruckt. Ausnahmen werden ausschließlich von der Gemeinde für Kirchen festgelegt. Die Organisationen müssen in der Gemeinde ansässig sein. Artikel überregionaler oder nicht ortsansässiger Organisationen bleiben unveröffentlicht. Es besteht keine Pflicht zum Abdruck eingereichter Artikel. Verantwortung und Hoheit für die Gestaltung der Artikel liegt ausschließlich beim Verlag.

Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gelten die folgenden Regelungen, wobei grundsätzlich kein Anrecht auf einen Abdruck besteht.

Der Charakter der Bürgerzeitung als sachliche und auf kommunale Ebene abgestellte Informationsquelle muss neutral und (partei)politisch unabhängig bleiben. In Ausnahmefällen entscheidet die Gemeinde über den Abdruck und regelt diesen direkt mit dem Verlag.

TEXTLÄNGE - Als Maß zugrunde gelegt wird für die übliche Länge aller Artikel ein maximaler Umfang von 1000 Zeichen. Fortsetzungen in Form mehrerer Artikel zu einem Thema und in einer Ausgabe sind unzulässig. Es werden keine Vereins-, Kirchen- oder Organisationssatzungen etc. abgedruckt. Bei Nichtbeachtung dieser Vereinbarung erfolgt eine Rechnungstellung seitens der Gemeinde gegenüber dem Veranlasser.

ANLIEFERUNG DER TEXTE - Die Texte müssen grundsätzlich in digitaler Form über das internetbasierte Redaktionssystem des Verlages CMSweb, - erreichbar unter https://cmsweb.wittich.de - eingereicht werden. Den Verlag auf anderen Wegen erreichende Artikel bleiben unberücksichtigt.

STIL - Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Der Verlag behält sich vor, Berichte wegen ihres Inhaltes, Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder nicht zu veröffentlichen- stets ohne Benachrichtigung des Einsenders.

SPEZIELLE PLATZIERUNGEN redaktioneller Artikel - Die Belegung der Titelseite sowie der vorderen Seiten der Zeitung regelt ausschließlich die Gemeinde. Hier besteht die Möglichkeit weitergehende Texte, Bilder und Plakate sowie Veranstaltungsbewerbungen kostengünstig zu veröffentlichen. Diese werden dann über die Gemeinde berechnet. Wünsche dazu sind rechtzeitig bei der Gemeinde einzureichen. Der Verlag hat hierbei keine Hoheiten.

FIRMENNENNUNGEN, ORIGINALUNTERSCHRIFTEN, LOGOS - Firmennennungen, egal welcher Art, sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und dürfen nur als Nennung des Firmennamens sowie des Ortes erfolgen. Originalunterschriften unter Vereins- und Verbandsmitteilungen werden ebenso wie Vereins-/Kirchen- und anderen Logos nicht abgedruckt.

Werbung für Firmen muss unterbleiben. Im Rahmen der redaktionellen

Berichterstattung darf keine Firmenwerbung - auch als indirekte Nennung - erfolgen (z.B. beim Sportfest des SV gibt es das gute „Meyer Bier“)

NACHRUFE, DANKSAGUNGEN, LAUTATIONEN - sind nur als kostenpflichtige Anzeigen möglich. Nachrufe für Verstorbene (auch wenn es sich um Vereinsmitglieder handelt), Glückwünsche an Mitglieder oder Mitbürger (z.B. Weihnachten, Neujahr, Geburtstag etc.) können nur als kostenpflichtige Anzeigen berücksichtigt werden.

WIEDERHOLUNGEN UND FORTSETZUNGEN - Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nicht möglich. Lediglich kurze Folgehinweise in Textform sind gestattet.

URHEBERRECHT UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE - Durch den Akt der Weitergabe von Texten, Fotos und Grafiken an den Verlag bestätigt der Einsender, dass er die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte des eingereichten Materials besitzt und das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und Abdruck sowie die Darstellung im Internet möglich ist.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN - Es werden die Termine und Gottesdienstordnungen der Kirchen und zugelassenen Konfessionen veröffentlicht insofern diese den bereits o.g. Bedingungen entsprechen. Predigten, Hirtenbriefe sowie Gedanken und Stellungnahmen zu kirchlichen und weltlichen Themen bleiben unberücksichtigt.

ABDRUCK ALS BEZAHLTE ANZEIGE - Stellenausschreibungen (auch ehrenamtlich), Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Personen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Presse- und Wettbewerbsrecht sind zu beachten.

NACHRICHTEN POLITISCHER PARTEIEN UND BÜRGERINITIATIVEN -

Veröffentlichungen von Bürgerinitiativen, politischen Parteien und Wählergruppen sowie deren Untergruppierungen und auch solcher Vereinigungen (auch Einzelpersonen), die um Stimmen werben, bleiben innerhalb des redaktionellen Teils unberücksichtigt, ebenso (partei)politische sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare. Ausnahmen sind hierbei lediglich kurze Veranstaltungsankündigungen.

LESERBRIEFE - Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe sowie Texte von Privatpersonen kostenfrei abgedruckt.

TEXTE nicht ortsansässiger Organisationen werden in der Regel nicht kostenfrei abgedruckt. Ausnahmen werden durch die Gemeinde entschieden und sind dort anzufragen. (Bürgerbüro@hilders.de oder Tel.: 06681 9608-10)