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Hilderser Blättchen
Ausgabe 16/2025
Gestaltung Innenteil Seite 2
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Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

Passfotos können künftig nur noch digital erstellt werden. Das heißt, dass Papierbilder für Reisepässe, Personalausweise etc. nicht mehr zulässig sind.

Die digitalen Fotos können in den Einwohnermeldeämtern gemacht werden. Die Gemeinden bekommen zu diesem Zweck ein Aufnahmegerät von der Bundesdruckerei.

Auch entsprechend registrierte Fotografen können ab Mai 2025 weiterhin Passbilder erstellen. Ihr Foto wird dabei vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.

Aktuell ist das Lichtbildaufnahmegerät in der Gemeindeverwaltung Hilders noch nicht eingetroffen. Wir hoffen, dass dies bis Ende April geschieht.

Übergangsfrist

Es wird eine Übergangsfrist geben – danach ist es bis Ende Juli 2025 möglich, noch Papierfotos zu verwenden – für den Fall, dass das Gerät nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann.

Bitte beachten!

Sollten Sie derzeit noch Papierfotos haben und einen Antrag für einen Reisepass, Personalausweis etc. stellen wollen, tun Sie dies bitte bis Ende April.

Weitere Informationen …

Werden wir in den kommenden Wochen im Hilderser Blättchen und auf www.hilders-news.de veröffentlichen.