Der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung gewählte Günter Stehling hat sein Mandat niederlegt; Herr Stehling wurde von der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand gewählt.
Gemäß §§ 23 Abs.1 und 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Karl-Otto Wagner nach.
Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die Rechtsmittel gemäß § 25 KWG gegeben. Danach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden; dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und im Einzelnen zu begründen.
Der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung gewählte Karl-Otto Wagner hat sein Mandat niederlegt; Herr Wagner wurde von der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand gewählt.
Gemäß §§ 23 Abs.1 und 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Andreas Dücker nach.
Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die Rechtsmittel gemäß § 25 KWG gegeben. Danach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden; dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und im Einzelnen zu begründen.
Der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung gewählte Martin Klüber hat sein Mandat niederlegt; Herr Klüber wurde von der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand gewählt.
Gemäß §§ 23 Abs.1 und 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Stefan Maiwald nach.
Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die Rechtsmittel gemäß § 25 KWG gegeben. Danach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden; dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und im Einzelnen zu begründen.
Die über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung gewählte Monika Henkel hat ihr Mandat niederlegt; Frau Henkel wurde von der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand gewählt.
Gemäß §§ 23 Abs.1 und 34 Abs. 1 KWG rückt Frau Johanna Vogler nach.
Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die Rechtsmittel gemäß § 25 KWG gegeben. Danach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden; dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und im Einzelnen zu begründen.
Der über den Wahlvorschlag der Christlichen Wähler-Einheit e.V. (CWE) in die Gemeindevertretung gewählte Volker Seuberling hat sein Mandat niederlegt; Herr Seuberling wurde von der Gemeindevertretung in den Gemeindevorstand gewählt.
Gemäß §§ 23 Abs.1 und 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Karsten Keßler nach.
Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die Rechtsmittel gemäß § 25 KWG gegeben. Danach kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden; dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und im Einzelnen zu begründen.