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Hilderser Blättchen
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Marktgemeinde Hilders

für das Haushaltsjahr 2023

- Öffentliche Bekanntmachung –

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders am 14.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.154.387 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.141.422 EUR

mit einem Saldo von

+ 12.965 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

+ 12.965 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

+ 627.589 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.961.762 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.045.600 EUR

mit einem Saldo von

- 3.083.838 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.293.500 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

421.454 EUR

mit einem Saldo von

+ 1.872.046 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

- 584.203 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.293.500 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 556.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 15.12.2021, gültig ab 01.01.2022 (Hebesatzsatzung HSS) festgesetzt und werden nachstehend nachrichtlich aufgeführt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

380 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

. 380 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 14.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Gemeindevorstand ist berechtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung (§ 2) anstelle von Krediten auf dem Kreditmarkt zinsgünstigere Kredite bei anderen Kreditgebern (z. B. aus dem Hessischen Investitionsfond) aufzunehmen.

§ 9

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen gelten im Sinne des § 98 Abs. 2 Ziffer 3 HGO als erheblich, wenn diese 10,0 v. H. der gesamten Aufwendungen bzw. der gesamten Auszahlungen übersteigen.

§ 10

Gemäß § 100 HGO werden für die Leistung über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen folgende Regelungen getroffen:

Aufwendungen und Auszahlungen, die unvorhergesehen und unabweisbar sind und deren Deckung gewährleistet ist, dürfen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bei

a)

über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 5.000 EUR mit vorheriger Zustimmung des Bürgermeisters,

b)

über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR und bis zu 10.000 EUR mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes geleistet werden.

In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Alle Zustimmungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 5.000 EUR sind der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

Über- und außerplanmäßige ordentliche Aufwendungen können nachrangig durch den Einsatz von Rücklagemitteln aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.

Über- und außerplanmäßige außerordentliche Aufwendungen können nachrangig durch den Einsatz von Rücklagemitteln aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.

§ 11

Die in der Anlage beigefügte Budgetierungsrichtlinie ist Grundlage für die Bewirtschaftung des Haushaltes.

Hilders, 06.03.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Ronny Günkel, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 08.05.2023 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Hilders für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.293.500,00 Euro

(in Worten: „zwei Million zweihundertdreiundneunzigtausendfünfhundert Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Hilders für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

556.000,00 Euro

(in Worten: „fünfhundertsechsundfünfzig Euro“)

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Hilders für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

In Vertretung
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hilders, Kirchstr. 2 – 6, 36115 Hilders zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:30 bis 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 kann darüber hinaus unter https://www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/haushaltsplan eingesehen werden.

Hilders, 17.05.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Ronny Günkel, Bürgermeister