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Hilderser Blättchen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ im OT Dietges

hier: räumlicher Geltungsbereich VB-Plan „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“, OT Dietges, Marktgemeinde Hilders genordet, ohne Maßstab

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat am 20.05.2025 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ im OT Dietges, der Marktgemeinde Hilders, gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich auszulegen.

Durch die Aufstellung des VB-Plans „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ soll hier am Standort Planrecht für eine Weiterentwicklung des Gewerbestandortes und des Betriebes der ortsansässigen Firma MS-Befestigungselemente im OT Dietges geschaffen werden. Die Gewerbefläche ist bereits voll erschlossen. Das Plangebiet wird südlich sowie westlich durch die „Wasserkuppenstraße“ begrenzt, von der aus die Erschließung des Gebietes erfolgt. Östlich wird das Plangebiet durch einen Bach, den „Brandbach“ begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Fläche von rd. 7.096 m², umfasst das bestehende Firmengelände mit den bereits baurechtlich genehmigten Bestandsgebäuden sowie die daran südöstlich angrenzende Freifläche. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 und 1/3, Flur 7 der Gemarkung Dietges und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplänen zu jedermanns Einsicht

vom 23.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025

in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2 – 6 in 36115 Hilders während folgender Dienststunden aus, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Montag

Dienstag

8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:

Marktgemeinde Hilders:

www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

1. Gemeindliche und übergeordnete Planungen:

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Regionalplan Nordhessen 2009

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Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000

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Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Hilders

2. Begründung mit Umweltsteckbrief zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Dietges sowie der Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ im OT Dietges mit Beschreibung von:

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Inhalte und Ziele der Planung

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Umweltbelange und –schutzziele, Berücksichtigung bei der Aufstellung

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Standortbeschreibung mit vorsorgendem Bodenschutz, Bewertung der Bodenfunktionen sowie des Grundwassers

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Informationen zu folgenden Themen:

Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft; Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt; Landschaft; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe; Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes; grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens; Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

3. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB:

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Regierungspräsidium Kassel - Grundwasserschutz, Wasserversorgung: Hinweis, dass sich der Geltungsbereich innerhalb eines amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes befindet.

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Regierungspräsidium Kassel - Altlasten, Bodenschutz: es sind weder Altablagerungen oder Altstandorte noch Grundwasserschadensfälle (Gewässerverunreinigungen im Sinne von § 57 des HWG) bekannt; Hinweise zu betrachtenden Bodenfunktionen im Umweltbericht sowie deren Auswirkung auf das Schutzgut Boden

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Regierungspräsidium Kassel – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweis zur Beachtung der wasserrechtlichen Anforderungen gemäß § 23 des HWG für den Gewässerrandstreifen

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Regierungspräsidium Kassel – Immissionsschutz: Hinweis zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung für die geplante Betriebshalle im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach HBO

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Regierungspräsidium Kassel – Regionalplanung: Hinweise zur Ausweisung des Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft sowie zur Fortschreibung des Regionalplans Nordhessen (1. Offenlegungsentwurf 2024)

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Regierungspräsidium Kassel – Bergaufsicht: es stehen keine Belange des Bergbaus dem Vorhaben entgegen

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Landkreis Fulda – FD Gefahrenabwehr / Brandschutz: Hinweise zur Löschwasserversorgung und Aufstellflächen der Feuerwehr

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Landkreis Fulda – FD Bauen und Wohnen – Bauaufsicht: Hinweis zur Einbindung und Darstellung der Vorhaben- und Erschließungspläne, Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen, Darstellungen im VB-Plan sowie Ergänzungen der Begründung

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Landkreis Fulda – FD Wasser und Bodenschutz: Hinweise zur Niederschlagsversickerung sowie zum Trinkwasserschutzgebiet „WSG TB Brand“

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Landkreis Fulda – FD Natur und Landschaft: Hinweise zur Konkretisierung der Beschreibung der vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen sowie zur Notwendigkeit der Festsetzung von weiteren Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung

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Landkreis Fulda – FD Landwirtschaft: Hinweis zur Beachtung bei der Auswahl von Ausgleichsmaßnahme – Vermeidung von Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen

Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6 in 36115 Hilders, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden oder per Mail an gemeinde@hilders.de gesendet werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

Hilders, den 22.05.2025

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Hilders
gez. Günkel (Bürgermeister)