Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder kommt es bei der Abfallentsorgung zu Schwierigkeiten durch Hecken, Sträucher und Bäume, die die Durchfahrt für Abfallsammelfahrzeuge erschweren oder sogar verhindern.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind gemäß §27 Absatz 5 HStrG dazu verpflichtet, den von Ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.
Wir bitten folglich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilders, die Hecken, Sträucher und Bäume an Ihren Grundstücksgrenzen, die in die Fahrbahn ragen, im sogenannten Lichtraumprofil bis zu einer Höhe von 4,50 m zurückzuschneiden.
Wir weisen darauf hin, dass der Rückschnitt von Hecken auch in der Zeit von März bis September erlaubt ist, um die Sicherung des öffentlichen Verkehrs gewährleisten zu können.
Wir bitten ausdrücklich um die Beachtung der genannten Vorgaben.