Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass in der Zeit vom 27. Juni 2023 bis 3. Juli 2023 die von der Gemeindevertretung am 1. Juni 2023 aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders, ausliegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist (bis 10. Juli 2023) beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die gemäß § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder gemäß §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.