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Hilderser Blättchen
Ausgabe 26/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweis der Gemeindekasse Hilders

Die Gemeindekasse Hilders weist darauf hin, dass am 01. Juli 2023 die Hundesteuer zur Zahlung fällig ist. Ebenso sind an diesem Termin die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B) für die Steuerpflichtigen fällig, die von der Möglichkeit der einmaligen Zahlung zum 01.07. eines Kalenderjahres nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz Gebrauch machen. Die Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Fälligkeitstermin zu beachten und ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Gemeindekasse verpflichtet, sofort die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Sie haben auch die Möglichkeit, am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen und die fälligen Beträge bequem per Abbuchung einziehen zu lassen. Laden Sie sich das SEPA-Lastschriftmandat unter https://www.hilders.de/formulare oder nebenstehenden QR-Code herunter und reichen es bei der Gemeindekasse ein.