In der Marktgemeinde Hilders ist eine Schiedsfrau / ein Schiedsmann neu zu wählen.
Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und ist für die Schlichtung strittiger privatrechtlicher Rechtsangelegenheiten zuständig. Sie übt ihr Amt ehrenamtlich aus und muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Die Wahl wird vom Amtsgericht bestätigt.
Das Amt kann daher nicht bekleiden,
| 1. | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; |
| 2. | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; |
| 3. | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist; |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| 5. | wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist. |
Ferner soll in das Amt nicht berufen werden, wer
| 1. | bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird; |
| 2. | nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt; |
| 3. | durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. |
Es sollte zudem die Bereitschaft zur Teilnahme an Grundlagen- und Fortbildungsseminaren bestehen.
Die Schiedsperson hat einen Stellvertreter, dessen aktuelle Amtszeit bis 2027 läuft.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die nicht von der Berufung in dieses Ehrenamt ausgeschlossen sind, können sich gerne bis zum 21.07.2024 schriftlich (kurzes Anschreiben) beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders bewerben.
Bei Fragen stehen Ihnen Bürgermeister Ronny Günkel (E-Mail: buergermeister@hilders.de, Tel.: 06681 9608-30) und Herr Alexander Schmitt (E-Mail: hauptamt@hilders.de, Tel.: 06681 9608-11) gerne zur Verfügung.