Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am ehemaligen Bahnhof“ im Ortsteil Eckweisbach (unmaßstäblich, genordet)
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan Nr. 5 im Ortsteil Eckweisbach „Am ehemaligen Bahnhof“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eckweisbach und wird von wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | in der Flur 4 durch die Flurstücke 80/1 (tlw. Milseburgradweg), 79, 77/2, 70 (Weg) und 67 |
| Im Osten: | in der Flur 4 durch die Flurstücke 65 und 61 und in der Flur 10 durch das Flurstück 55/3 (Scheppenbach) |
| Im Süden: | in der Flur 10 durch die Flurstücke 58, 53/1 (tlw.), 50 (Milseburgradweg) und in der Flur 11 durch das Flurstück 83 (Hauptstraße) |
| Im Westen: | in der Flur 11 durch das Flurstück 75/4 (Hauptstraße), in der Flur 15 durch das Flurstück 2/9 (tlw.),in der Flur 4 |
| alle Gemarkung Eckweisbach mit einer Gesamtfläche von ca. 3,134 ha. | |
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Abbildung ersichtlich:
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Marktgemeinde Hilders, Ortsteil Eckweisbach Nr. 5 „Am ehemaligen Bahnhof“ und die Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief können in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6 in 36115 Hilders
während der allgemein bekannten Öffnungszeiten
| Montag | 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 06681-960825.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Marktgemeinde Hilders unter
https://www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung
eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hilders, den 15.07.2026