Aufgrund der notwendigen Überarbeitung des 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma Holzbau Gutmann“ ist auch die Überarbeitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma Holzbau Gutmann“, notwendig. Aus diesem Grund werden die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB wiederholt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von rd. 8.000 m² (rd. 0,8 ha) der Gemarkung Brand, Flur 5, Flurstück 38/2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Ausweisung von „Gewerbegebietsflächen“ zur Baurechtsschaffung einer möglichen baulichen Erweiterung einer bestehenden Halle und der Errichtung von zwei Musterhäusern mit integrierter Ausstellungsfläche am Standort des Firmensitzes der Fima Holzbau Gutmann im Ortsteil Brand. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Die Änderung im vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan bezieht sich ausschließlich auf die Gebietsausweisung, diese wurde Mischgebiete auf Gewerbegebiet geändert. Die zulässigen Nutzungen innerhalb des Gebietes bleiben jedoch unverändert.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Firma Holzbau Gutmann“ im OT Brand einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Br. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom
Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Mittwoch, den 14.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders öffentlich aus und können eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der allgemein bekannten Öffnungszeiten haben Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung der Planung, so kann dies geschehen.
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die nachfolgenden lnternetportale:
| Marktgemeinde Hilders: | https://www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH | https://www.kh-planwerk.de/aktuelles |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
Weiterhin enthält der Umweltbericht Angaben zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Maßnahmen zum Ausgleich sowie eine Betrachtung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, zu evtl. Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.
hier: räumlicher Geltungs- und Änderungsbereich, Plan genordet, ohne Maßstab