Nach Rücksprache bzw. in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel ist eine Korrektur der Abgrenzung der Gebietsausweisung, Trennung gemischte Baufläche (M) und gewerbliche Baufläche(G) innerhalb des Geltungsbereichs der 29. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Brand der Marktgemeinde Hilders notwendig. Aus diesem Grund werden die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB wiederholt.
Der Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen, er umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 1,98 ha der Gemarkung Brand, Flur 5, Flurstücke 38/2, 5/51, 37/1 alle teilweise sowie Flur 1, Flurstücke 73/7 und 73/8 teilweise.
Die Änderung / Korrektur der 29. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Brand bezieht sich auf die Gebietsausweisung. Die Überarbeitung sieht nun die Ausweisung von gemischten Bauflächen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO im Bereich der östlich bestehenden Bestandsbebauung vor. Die verbleibende Fläche bzw. der größte Teil des Geltungsbereichs wird als gewerbliche Baufläche im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO festgesetzt. Diese Fläche beinhaltet die bereits bestehenden und baurechtlich gesicherten Betriebsflächen der Firma Holzbau Gutmann GmbH und schafft zudem planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbegebietsflächen im Zuge einer konkreten Bauleitplanung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brand einschließlich zugehöriger Begründung mit integriertem Umweltbericht und sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom
Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Mittwoch, den 14.09.2022
in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders öffentlich aus und können eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der allgemein bekannten Öffnungszeiten haben Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung der Planung, so kann dies geschehen.
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die nachfolgenden lnternetportale:
| Marktgemeinde Hilders: | https://www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH | https://www.kh-planwerk.de/aktuelles |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
Boden/Fläche/Wasser: Charakterisierung von Bodentypen, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiet sowie oberirdische Fließ- und Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet; im unmittelbarer Umgebung befindet sich das Fließgewässer „Schlichtwasser“ und die Zone II eines Trinkwasserschutzgebietes grenzt süd-östlich an das Plangebiet; Feststellung von keinen Betroffenheiten von oberirdischen Gewässern und Quellbereichen; Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes im Hinblick auf die Kalt- und Frischluftbildung und die kleinklimatischen Verhältnisse sowie ggf. möglicher Auswirkungen durch die Planung;
Pflanzen/Tiere/ Biologische Vielfalt: Bestandbeschreibung und Bewertung der im Plangebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen sowie naturschutzfachliche Eingriffsbewertung; Beschreibung der potenziellen Betroffenheiten artenschutzrechtlicher Belange (Tiergruppen: Vögel), Formulierung von Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen. Bewertung der Bedeutung der biologischen Vielfalt im Plangebiet und für das Plangebiet;
Landschaftsbild: Beschreibung des Plangebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild;
Mensch / Gesundheit / Bevölkerung: Beschreibung möglicher Erholungsnutzungen im Plangebiet und Bewertung der Auswirkrungen auf den Menschen
Kultur- und Sachgüter: Feststellung keiner Betroffenheiten von Kultur- und Sachgütern, Bodendenkmäler oder archäologischer Fundstellen; Formulierung von Hinwiesen auf Vorkommen möglicher Bodendenkmäler und archäologischer Fundstellen;
Schutzgebiete: Benennung der im Plangebiet selbst bzw. im Umkreis des Plangebietes vorkommenden Schutzgebiete, gesetzlich geschützter Biotope sowie Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (NATURA-2000-Gebiete) und Beschreibung/Bewertung evtl. Betroffenheiten durch die Planung;
Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Feststellung fehlender Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erwartenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Angaben zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Maßnahmen zum Ausgleich sowie eine Betrachtung der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, zu evtl. Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen.
Landkreis Fulda (15.04.2021 sowie 17.03.2021):
FD Bauen und Wohnen: Hinweis zur Gebietsausweisung
FD Wasser / Bodenschutz: Hinweise zum Schutz des angrenzenden Gewässers und zur Niederschlagsversickerung
RP Kassel – Immissionsschutz (22.04.2021): Hinweise zu Nutzungen
RP Kassel – Bergaufsicht (16.03.2021): Hinweis das keine Belange des Bergbaus entgegenstehen.
RP Kassel – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (23.03.2021): Hinweis zum angrenzenden Gewässer
RP Kassel – Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (20.04.2021): Hinwies auf angrenzendes Trinkwasserschutzgebiet sowie zum Bodenschutz
RP Kassel – Naturschutz (19.03.2021): Anmerkungen zur Größe der ausgewiesenen Verkehrsflächen sowie Hinweise zur Pflege der Grünflächen
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.
hier: räumlicher Geltungs- und Änderungsbereich FNP, Plan genordet, ohne Maßstab