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Hilderser Blättchen
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Marktgemeinde Hilders

Abb.1: Geltungsbereich

Bebauungsplanes der Marktgemeinde Hilders, Ortsteil Simmershausen Nr. 4 „Erweiterung Hirtsgasse“

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und
  • Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Hilders, Ortsteil Simmershausen Nr. 4 „Erweiterung Hirtsgasse“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

In der Sitzung vom 01.06.2023 wurde der Beschluss über die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie die Erstbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gefasst.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Das Plangebiet liegt nördlichen Rand der Ortslage Simmershausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:

durch das Flurstück 34, Flur 8;

Im Westen:

durch das Flurstücks 31 (Hirtsgasse, tlw.) Flur 8, das Flurstück 16 (tlw.) und das Flurstück 37/1 (Hirtsgasse), Flur 13;

Im Süden

und Osten:

durch Teile des Flurstücks 50 (Mühlbach), Flur 8;

Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Simmershausen.

Der Geltungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 0,67 ha.

Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren

Für das am nördlichen Rand des Plangebiets gelegene Grundstück (Flurstück 33) bestehen konkrete Absichten einer baulichen Nutzung. Auf dem als Lagerplatz genutzten Grundstück soll eine Mehrzweckhalle gebaut werden, in der sowohl Fahrzeuge abgestellt als auch Flächen für Lagerzwecke zur Verfügung gestellt werden sollen.

Das Grundstück Flur 8, Flurstück 33, Gemarkung Simmershausen liegt im Außenbereich, ist aber im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Die Darstellung dieses Bereichs als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan allein überführt das Grundstück nicht in die bebaute Ortslage, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes im 2-stufigen Regelverfahren erforderlich ist. Aufgrund der westlich und südlich vorhandenen Bebauung, handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung der Ortslage. Aus diesem Grund ist es mehrheitlich politischer Wille der Marktgemeinde Hilders, eine ergänzende Bebauung am nördlichen Rand des Plangebietes zu ermöglichen, eine Nachverdichtung der Ortslage Simmershausen zu gewährleisten und die Bereich östlich der Hirtsgasse planungsrechtlich zu sichern.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Information der Öffentlichkeit) liegt die der Vorentwurf des Bebauungsplanes der Marktgemeinde Hilders einschließlich der Begründung in der Zeit von

Montag, den 14.08.2023 bis einschließlich Freitag, den 15.09.2023

in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6 in 36115 Hilders, öffentlich aus und kann eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während der allgemein bekannten Öffnungszeiten haben Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen.

Die Äußerung kann schriftlich erfolgen; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung der Planung, so kann dies geschehen.

Der Planentwurf und die Begründung sind auch digital über die Internetseite der Gemeinde Hilders unter folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:

www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen

bei der Beschlussfassung über die Pläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte wurden gemäß § 4b BauGB einem Planungsbüro übertragen.

Hilders, den 03.08.2023

Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Hilders

(Siegel)

Ronny Günkel (Bürgermeister)