hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan Nr. 4 „Im Augsgrund“ OT Eckweisbach mit Geltungsbereich der 1. Änderung, Plan genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat in ihrer Sitzung am 11.07.2023 die Änderung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.4 „Im Augsgrund“ im Ortsteil Eckweisbach, vom beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB in ein Zweistufiges Verfahren (Regelverfahren) beschlossen. Die bereits erfolgte Beteiligung der Bürger- und Behörden/TÖB wird als frühzeitige Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs.1 BauGB herangezogen und die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB wiederholt.
Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“ ist eine Weiterentwicklung bzw. Wiedernutzbarmachung der noch vorhandenen freien Bauflächen im bereits ausgewiesenen Bereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“.
Das Baugebiet ist aktuell zu ca. 50 % ausgelastet und entspricht mit den damalig getroffenen Festsetzungen nicht mehr den aktuell städtebaulichen Standards bzw. Gegebenheiten. Um eine bessere Vermarktung zu erzielen, soll daher der Bebauungsplan im Zuge einer 1. Änderung hinsichtlich der getroffenen Festsetzungen zu den baulichen Anlagen (GRZ, GFZ, Geschosszahl) angepasst werden. Um die Eigentümer der bereits bebauten und baurechtlich genehmigten Wohnhäuser nicht zu benachteiligen werden diese Grundstücke auch in den Geltungsbereich der 1. Änderung mit einbezogen. Somit wird Ihnen auch die die Möglichkeit für einen angepassten Um- oder Ausbau ihrer Gebäude gegeben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Augsgrund“ beinhaltet die Flurstücke 51/6, 52/10, 52/11, 52/12, 52/13, 52/16, 52/18, 52/19, 52/25, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 51/4, 55/7, 55/7, 55/8, sowie auf die Flurstücke der öffentlichen Straßen 52/31, 52/33 sowie 52/32 teilweise, der Flur 11 in der Gemarkung Eckweisbach. Der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 16.641 m² und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“ einschließlich der zugehörigen Begründung und Umweltbericht wird öffentlich zu jedermanns Einsicht
vom 21.08.2023 bis 20.09.2023
im Rathaus Hilders, Kirchstraße 2 - 6 in 36115 Hilders während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Montag Dienstag | 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Marktgemeinde Hilders: | www.hilders.de/aktuelles |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die folgenden umweltbezogenen Gutachten, Informationen und Stellungnahmen:
| 1. | Umweltbericht zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr.4 „Im Augsgrund“, Stand 07.2023 mit Abhandlungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden/Fläche, Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. |
| 2. | Stellungnahme Landkreis Fulda, FD Bauen und Wohnen, FD Gefahrenabwehr, FD Immissionsschutz vom 20.04.2023 |
| 3. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.1 Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung vom 28.04.2023 |
| 4. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 33.2 Immissionsschutz vom 24.03.2023 |
| 5. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 34 Bergaufsicht vom 21.03.2023 |
| 6. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21/1 Regionalplanung vom 12.04.2023 |
| 7. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz vom 05.04.2023 |
| 8. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. Forsten und Jagd vom 16.03.2023 |
| 9. | Stellungnahme Amt für Bodenmanagement Fulda vom 30.03.2023 |
| Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hilders, Kirchstrasse 2- 6 in 36115 Hilders, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. | |
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 10.08.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Hilders unter https://www.hilders.de/hilders-news
Hilders, den 10.08.2023