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Hilderser Blättchen
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anzeige von Brauchtumsfeuern (Hutzelfeuer)

Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Haupt- und Ordnungsamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders bis spätestens 07.02.2024 anzumelden. Anmeldungen können auch per Mail an hauptamt@hilders.de gesendet werden.

Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei der Gemeinde Hilders und auf unserer Homepage unter www.hilders.de/formulare erhältlich.

Zulässige Brennmaterialien:

Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Unzulässig:
  • Beschichtetes und behandeltes Holz
  • Sonstige Abfälle (z.B. Altreifen, etc.)
  • andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte (auch nicht zum Anzünden)
Wichtiger Hinweis:

Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst zwei Tage vor Abbrennen erfolgen, um nistende Tiere zu schützen.