Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458
Verfahrensnummer: UF 1818
Im Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458 werden alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigte zu einer Teilnehmerversammlung am
Donnerstag, den 30.10.2025 um 18:30 Uhr,
in das Dorfgemeinschaftshaus Wickers
Höhenweg 13 in 36115 Hilders-Wickers
eingeladen.
| 1. | Informationen zum Flurbereinigungsverfahren |
| 2. | Aufklärung über die geplante Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses |
| 3. | Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft |
Hinweise zur Neuwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft:
Durch die Einführung von Wahlperioden nach § 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) wird eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft in dem Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B458 notwendig. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. 1 S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Fulda statt. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hilders sowie in den angrenzenden Gemeinden Hofbieber, Poppenhausen und Ehrenberg öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Ladung über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/UF1818 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 24.09.2025