Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erweiterung Hirtsgasse“ im Ortsteil Simmershausen (unmaßstäblich, genordet)
Geltungsbereich der Ersatzmaßnahme
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde hat in Ihrer Sitzung am 24.06.2024 über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 1 (7) BauGB entschieden. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt nördlichen Rand der Ortslage Simmershausen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
| Im Norden: | durch das Flurstück 34, Flur 8; |
| Im Westen: | durch das Flurstücks 31 (Hirtsgasse, tlw.) Flur 8, das Flurstück 16 (tlw.) und das Flurstück 37/1 (Hirtsgasse), Flur 13; |
| Im Süden und Osten: | durch Teile des Flurstücks 50 (Mühlbach), Flur 8; |
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Simmershausen.
Der Geltungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 0,67 ha.
Der Geltungsbereich der externen Kompensationsmaßnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha und liegt in der Gemarkung Simmershausen, Flur 8 und umfasst einen Teil des Flurstücks 36.
Für das am nördlichen Rand des Plangebiets gelegene Grundstück (Flurstück 33) bestehen konkrete Absichten einer baulichen Nutzung. Auf dem als Lagerplatz genutzten Grundstück soll eine Mehrzweckhalle gebaut werden, in der sowohl Fahrzeuge abgestellt als auch Flächen für Lagerzwecke zur Verfügung gestellt werden sollen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen geschaffen werden. Aufgrund der westlich und südlich vorhandenen Bebauung, handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung der Ortslage. Aus diesem Grund ist es mehrheitlich politischer Wille der Marktgemeinde Hilders, eine ergänzende Bebauung am nördlichen Rand des Plangebietes zu ermöglichen, eine Nachverdichtung der Ortslage Simmershausen zu gewährleisten und die Bereich östlich der Hirtsgasse planungsrechtlich zu sichern.
Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die zu erwartenden Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Teil der Begründung und enthält umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen:
- Landkreis Fulda, Fachdienst Natur und Landschaft mit Bezug auf die illegale Herstellung des Lagerplatzes und Hinweis zur Anpassung der Kompensationsberechnung;
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 (2) BauGB findet in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschl. 15.112024 statt.
Während dieser Zeit liegt der Entwurf des Bauleitplans, die Begründung und der integrierte Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2-6 in 36115 Hilders, öffentlich aus und kann eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der allgemein bekannten Öffnungszeiten:
| Montag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
haben Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen.
Die Äußerung kann schriftlich erfolgen; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung der Planung, so kann dies geschehen.
Der Planentwurf und die Begründung sind auch digital über die Internetseite der Gemeinde Hilders unter folgendem Link als pdf-Datei abrufbar:
www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) S. 4 BauGB in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Becker aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Hilders, den 10.10.2024