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Hilderser Blättchen
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtsgericht Fulda

- Vollstreckungsgericht -

5 K 36/19

18.10.2022

Beschluss

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

soll am Freitag, 27. Januar 2023, 10:30 Uhr, im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Simmershausen Blatt 1182 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

Verkehrswert

14

Simmershausen

6

6

Grünland, Im Sänglich

5513

3.600,00 €

Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.08.2019 in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: wie oben angegeben Objektbeschreibung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs- vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 033428803010.

Hinweis:

Es sind die zum Terminstag gültigen Hygienevorschriften zu beachten. Notwendige zusätzliche Hygienemaßnahmen können von dem sitzungsleitenden Rechtspfleger angeordnet und überprüft werden (z.B. Tragen von FFP2-Atemschutzmasken usw.). Im gesamten Gerichtsgebäude wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Nentwig
Rechtspfleger