hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan Nr. 4 „Im Augsgrund“ OT Eckweisbach mit Geltungsbereich der 1. Änderung, Plan genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat in ihrer Sitzung am 18.10.2023 die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken abgewogen. Aus den Stellungnahmen haben sich wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Planentwurfes und dazugehörigen Festsetzungen erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.
Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:
- Änderung der Art der baulichen Nutzung
- Anpassung der max. zulässigen Höhen der baulichen Anlagen
Die vorgenommenen Änderungen sind in der Begründung und im Umweltbericht farblich kenntlich gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Augsgrund“ beinhaltet die Flurstücke 51/6, 52/10, 52/11, 52/12, 52/13, 52/16, 52/18, 52/19, 52/25, 52/27, 52/28, 52/29, 52/30, 51/4, 55/7, 55/7, 55/8, sowie auf die Flurstücke der öffentlichen Straßen 52/31, 52/33 sowie 52/32 teilweise, der Flur 11 in der Gemarkung Eckweisbach. Der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 16.641 m² und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
09.11.2023 bis einschließlich 23.11.2023
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Hilders, Kirchstraße 2 – 6 in 36115 Hilders während folgender Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Montag Dienstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Unterlagen der erneuten öffentlichen Auslegung sowie alle umweltrelevanten Informationen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Marktgemeinde Hilders: | www.hilders.de/aktuelles |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hilders, Kirchstrasse 2- 6 in 36115 Hilders, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende umweltbezogenen Gutachten, Informationen und Stellungnahmen:
| 1. | Umweltbericht zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr.4 „Im Augsgrund“, Stand 10.2023 mit Abhandlungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden/Fläche, Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. |
| 2. | Stellungnahme Landkreis Fulda, FD Bauen und Wohnen, FD Gefahrenabwehr, FD Immissionsschutz und FD Natur und Landschaft vom 20.04.2023 und 20.09.2023 |
| 3. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21.1 Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung vom 28.04.2023 sowie vom 12.09.2023 |
| 4. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 33.2 Immissionsschutz vom 24.03.2023 und 19.09.2023 |
| 5. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 34 Bergaufsicht vom 21.03.2023 und 01.09.2023 |
| 6. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21/1 Regionalplanung vom 12.04.2023 und 08.09.2023 |
| 7. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz vom 05.04.2023 und 06.09.2023 |
| 8. | Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dez. Forsten und Jagd vom 16.03.2023 und 22.08.2023 |
| 9. | Stellungnahme Amt für Bodenmanagement Fulda vom 30.03.2023 und 29.08.2023 |
| 10. | Stellungnahme RP Kassel, Dez. Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz vom 23.08.2023 |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 02.11.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Marktgemeinde Hilders unter www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung
Hilders, den 02.11.2023