hier: räumlicher Geltungs- und Änderungsbereich FNP, Plan genordet, ohne Maßstab
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit dem Schreiben vom 16.08.2023 (Geschäftszeichen: RPKS-21-61a1212/1-2023/1) die von der Marktgemeinde Hilders am 15.12.2022 beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brand genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brand in Kraft.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen, er umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 1,98 ha der Gemarkung Brand, Flur 5, Flurstücke 38/2, 5/51, 37/1 alle teilweise sowie Flur 1, Flurstücke 73/7 und 73/8 teilweise.
Vom Tage der Bekanntmachung an wird die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bauamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders zu den üblichen Dienststunden:
| Montag Dienstag | 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung – zu Jedermanns Einsicht bereitgestellt. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.
Hinweise:
Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Hilders unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Hilders, den 02.11.2023