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Hilderser Blättchen
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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29. Änderung des Flächennutzungsplans, OT Brand

hier: räumlicher Geltungs- und Änderungsbereich FNP, Plan genordet, ohne Maßstab

Bekanntmachung Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit dem Schreiben vom 16.08.2023 (Geschäftszeichen: RPKS-21-61a1212/1-2023/1) die von der Marktgemeinde Hilders am 15.12.2022 beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brand genehmigt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Brand in Kraft.

Der Geltungsbereich der Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen, er umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 1,98 ha der Gemarkung Brand, Flur 5, Flurstücke 38/2, 5/51, 37/1 alle teilweise sowie Flur 1, Flurstücke 73/7 und 73/8 teilweise.

Vom Tage der Bekanntmachung an wird die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bauamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders zu den üblichen Dienststunden:

Montag

Dienstag

8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung – zu Jedermanns Einsicht bereitgestellt. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.

Hinweise:

Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Marktgemeinde Hilders unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hilders, den 02.11.2023

Der Gemeindevorstand
der Marktgemeinde Hilders
gez. Bürgermeister