Amtsgericht Fulda, Abt. 5 — 26.10.2022
Königstraße 38
Telefon (0661) 924-2300
Telefax 0611327618085
Postanschrift: Amtsgericht Postfach 1154 36001 Fulda
5 K 1/22Beschluss
des im Grundbuch von Hilders Blatt 1613 eingetragenen Grundstücks
| lfd. Nr. 1: | Gemarkung Hilders Flur 12 Flurstück 84/1 Gebäude- und Freifläche, am Zollhaus 1 = 557 qm. |
durch Zwangsvollstreckung ist bestimmt auf
Freitag, 03.02.2023, 09:30 Uhr,
im Gerichtsgebäude des AG Fulda, Königstraße 38, Saal 1.120.
Der Verkehrswert des Versteigerungsobjekts (laut Gutachten: freistehendes Einfamilienwohnhaus mit Garage) ist gemäß § 74 a ZVG festgesetzt auf € 164.000,00.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert, und auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Sonst wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt.
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundbesitzes oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundbesitzes oder seines Zubehörs.
Hinweis: Verfahrenskonto für Sicherheitsleistungen wird geführt bei der Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060
30, BIC: HELADEFFXXX zu Kassenzeichen 033469903016.
Weiterer Hinweis:
Es sind die zum Terminstag gültigen Hygienevorschriften zu beachten. Notwendige zusätzliche Hygienemaßnahmen können von dem sitzungsleitenden Rechtspfleger angeordnet und überprüft werden (z.B. Tragen von FFP2-Atemschutzmasken usw.). Im gesamten Gerichtsgebäude wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.