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Hilderser Blättchen
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Marktgemeinde Hilders

für das Haushaltsjahr 2024

- Öffentliche Bekanntmachung -

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders am 25.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.920.272 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.152.498 EUR

mit einem Saldo von

- 232.226 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbetrag von

- 232.226 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

+ 619.398 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.749.758 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.709.900 EUR

mit einem Saldo von

- 960.142 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

41.800 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

463.478 EUR

mit einem Saldo von

- 421.678 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres

von

- 762.422 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.251.500 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 15.12.2021, gültig ab 01.01.2022 (Hebesatzsatzung HSS) festgesetzt und werden nachstehend nachrichtlich aufgeführt.

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

380 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

380 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 25.01.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Gemeindevorstand ist berechtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung (§ 2) anstelle von Krediten auf dem Kreditmarkt zinsgünstigere Kredite bei anderen Kreditgebern (z. B. aus dem Hessischen Investitionsfond) aufzunehmen.

§ 9

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen gelten im Sinne des § 98 Abs. 2 Ziffer 3 HGO als erheblich, wenn diese 10,0 v. H. der gesamten Aufwendungen bzw. der gesamten Auszahlungen übersteigen.

§ 10

Gemäß § 100 HGO werden für die Leistung über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen folgende Regelungen getroffen:

Aufwendungen und Auszahlungen, die unvorhergesehen und unabweisbar sind und deren Deckung gewährleistet ist, dürfen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bei

a)

über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis 5.000 EUR mit vorheriger Zustimmung des Bürgermeisters,

b)

über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von mehr als 5.000 EUR und bis zu 10.000 EUR mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes

geleistet werden.

In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Alle Zustimmungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 5.000 EUR sind der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

Über- und außerplanmäßige ordentliche Aufwendungen können nachrangig durch den Einsatz von Rücklagemitteln aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.

Über- und außerplanmäßige außerordentliche Aufwendungen können nachrangig durch den Einsatz von Rücklagemitteln aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.

§ 11

Die in der Anlage beigefügte Budgetierungsrichtlinie ist Grundlage für die Bewirtschaftung des Haushaltes.

Hilders, 26.01.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Ronny Günkel, Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 24.09.2024 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

_______________________________________

„Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Hilders für das Haushaltsjahr 2043 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

951.500,00 Euro

(in Worten: „neunhunderteinundfünfzigtausendfünfhundert Euro“)

2. in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Marktgemeinde Hilders für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,00 Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

In Vertretung

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter“

_______________________________________

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hilders, Kirchstr. 2 - 6, 36115 Hilders zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

8:30 bis 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

8:30 bis 12:00 Uhr

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 kann darüber hinaus unter https://www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/haushaltsplan eingesehen werden.

Hilders, 01.11.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Ronny Günkel, Bürgermeister