09.00 Uhr! Heilige Messe / A. in einem bes. Anliegen
09.00 Uhr Heilige Messe am Michaelshof / A. in einem bes. Anliegen
17.00 Uhr Rosenkranzgebet
17.30 Uhr Vorabendmesse / A. in einem bes. Anliegen
Anschl. Beichtgelegenheit
09.00 Uhr Hochamt in Simmershausen
10.30 Uhr Hochamt für alle Lebenden und Verst. der Pfarrgemeinde
A. für die Lebenden und Verstorbenen des Singekreises
Übertragung des Gottesdienstes im Live-Stream unter
www.sankt-michael-eckweisbach.de
Anschl. Gang zum Ehrenmal und
Gedächtnis der Opfer der Kriege und von Hass und Gewalt
15.00 Uhr! Heilige Messe / A. in einem bes. Anliegen
18.30 Uhr Heilige Messe in Simmershausen
18.30 Uhr Heilige Messe / A. in einem bes. Anliegen
17.00 Uhr Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrkirche
17.30 Uhr Vorabendmesse / A. in einem bes. Anliegen
Anschl.-19.00 Pfarrgemeinderatswahl
09.00 Uhr Hochamt in Simmershausen
10.00 Uhr Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrkirche
10.30 Uhr Hochamt für alle Lebenden und Verst. der Pfarrgemeinde
Übertragung des Gottesdienstes im Live-Stream unter
www.sankt-michael-eckweisbach.de
Anschl.-12.00 Pfarrgemeinderatswahl
15.00 Uhr Gottesdienst für kleine Leute mit Mamas, Papas, Omas u. Opas und anschl. Meet and Greet rund um den Kirchturm
Anschl.-16.15 Pfarrgemeinderatswahl
Karin Betz, Im Kehlig 3, Liebhards
Ayleen Betz, Bombergstraße 1, Liebhards
Michaela Bieker, Unterbernhardser Straße 7, Unterbernhards
Silke Breitung, Dietgeser Weg 3, Rupsroth
Nicole Hartmann, Von-Guttenberg-Straße 3, Eckweisbach
Elmar Heger, Michaelstraße 2, Eckweisbach
Hubert Kling, Oberer Augsgrund 2, Eckweisbach
Gertraud Knacker, Am Bahnhof 12, Eckweisbach
Carina Menz, Am Sonnenhang 3, Eckweisbach
Lothar Pietrucha, Milseburgweg 14, Rupsroth
Angelika Roschinsky, Michaelstraße 4, Eckweisbach
Cornelia Trapp, Bombergstraße 5, Liebhards
Claudia Will, Zur Kehligsquelle 1, Eckweisbach
Thomas Zentgraf, Harbach 4, Harbach
Bei der Pfarrgemeinderatswahl im Bistum Fulda haben alle Katholiken ein aktives Wahlrecht. Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, üben sie das Wahlrecht in ihrer Pfarrei persönlich aus. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren gilt das Familienwahlrecht. Bei diesem Wahlrecht üben Eltern und Sorgeberechtigte treuhänderisch das Wahlrecht ihrer Kinder aus. Sie geben - solange die Kinder das selbst noch nicht können - für jedes katholisch getaufte Kind eine zusätzliche Stimme ab.
Wer in einer anderen Pfarrei wählen will, weil er dort engagiert ist und am pfarrlichen Leben teilnimmt, muss sich aus dem Wählerverzeichnis seiner (Wohn-) Gemeinde austragen lassen und dies im Wahllokal der anderen Pfarrei nachweisen.
Der neue Pfarrgemeinderat wird sich aus 9 gewählten Mitgliedern zusammensetzen, d. h. aus der Liste der Kandidaten können maximal 9 Personen gewählt werden. In der konstituierenden Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates hat dieser die Möglichkeit weitere Mitglieder hinzuzuwählen. Geborene Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind der Pfarrer und die hauptamtlichen Pastoralen Mitarbeiter.