Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekanntgemacht wird:
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Marktgemeinde Hilders vom 15.11.2022 auf Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) rückwirkend zum 01.01.2025 zu erlassen.
Die Gebühren werden derzeit neu kalkuliert. Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im Jahr 2025 abgeschlossen werden können, die Anpassungen aber zum 01.01.2025 erfolgen sollen. Nach Abschluss der endgültigen Kalkulation der o. g. Grund- und Leistungsgebührensätze ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Grund- und Leistungsgebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der EWS zu rechnen.