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Hilderser Blättchen
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 15.11.22

Von den 23 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 19 anwesend

1.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührennachkalkulation zur Entwässerungssatzung (EWS) für das Jahr 2021

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührennachkalkulation der Entwässerungsgebühren für das Haushaltsjahr 2021 (Stand 09.11.2022) mit folgenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen:

Art

Grundgebühr Schmutzwasser

Leistungsgebühr Schmutzwasser

Grundgebühr Niederschlagswasser

Leistungsgebühr Niederschlagswasser

ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen

27.472,38 €

ausgleichsfähige Kostenunterdeckung

-44.333,71 €

-20.720,90 €

-60.088,31 €

Die umlagepflichtigen Überdeckungen und die umlagefähige Unterdeckung sind in den kommenden Gebührenbedarfskalkulationen einzuplanen.

Abstimmung: 19:0:0

2.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenbedarfskalkulation zur Entwässerungssatzung (EWS) für das Jahr 2022

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfskalkulation zur Entwässerungssatzung (EWS) für den Kalkulationszeitraum 2022 (Stand 09.11.2022) mit folgenden Festlegungen:

1.

Im Kalkulationszeitraum 2022 wird für die Berechnung der Grundgebühr Schmutzwasser 68 % und für die Berechnung der Grundgebühr Niederschlagswasser 100 % der Aufwendungen für Abschreibungen und der kalkulatorischen Anlagenverzinsung abzüglich der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten zu Grunde gelegt.

2.

Im Kalkulationszeitraum 2022 werden folgende ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) gebührenmindern (KÜ) bzw. gebührenerhöhend (KU) eingestellt:

A) Leistungsgebühr Schmutzwasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenunterdeckung 2017

-97.318,31 €

0,00 €

0,00 €

-97.318,31 €

Kostenunterdeckung 2018

-32.672,88 €

0,00 €

0,00 €

-32.672,88 €

Kostenüberdeckung 2019

39.887,01 €

0,00 €

39.887,01 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-72.587,66 €

0,00 €

0,00 €

-72.587,66 €

B) Grundgebühr Schmutzwasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2017

17.733,95 €

0,00 €

17.733,95 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2018

19.009,12 €

0,00 €

19.009,12 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

37.015,41 €

0,00 €

11.700,00 €

25.315,41 €

Kostenüberdeckung 2020

18.462,19 €

0,00 €

0,00 €

18.462,19 €

C) Leistungsgebühr Niederschlagswasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenunterdeckung 2017

-15.656,61 €

0,00 €

-15.656,61 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2018

3.392,36 €

0,00 €

3.392,36 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

30.267,20 €

0,00 €

30.267,20 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-35.791,61 €

0,00 €

-12.281,61 €

-23.510,00 €

D) Grundgebühr Niederschlagswasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2017

8.503,24 €

0,00 €

8.503,24 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2018

9.161,37 €

0,00 €

9.161,37 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

28.256,99 €

0,00 €

19.200,00 €

9.056,99 €

Kostenüberdeckung 2020

46.731,60 €

0,00 €

0,00 €

46.731,60 €

3.

Im Kalkulationszeitraum 2022 ergeben sich unter Berücksichtigung der dargestellten ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) folgende kalkulierte Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre:

Leistungsgebühr Schmutzwasser je Kubikmeter Schmutzwasser:

2,43 €

Grundgebühr Schmutzwasser je Bewertungseinheit Anschluss:

4,30 €

Leistungsgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter versiegelte Fläche:

0,14 €

Grundgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter Grundstücksfläche:

0,05 €

4.

Da eine Gebührenerhöhung nach § 3 KAG rückwirkend zum 01.01.2022 nicht möglich ist, werden folgende Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre festgesetzt:

Leistungsgebühr Schmutzwasser je Kubikmeter Schmutzwasser:

2,32 €

Grundgebühr Schmutzwasser je Bewertungseinheit Anschluss:

4,30 €;

somit bei einer Messeinrichtung

a)

Q3 2,5

4,30 €

b

Q3 4

6,87 €

c)

Q3 6,3

10,83 €

d)

Q3 10

17,18 €

e)

Q3 16 oder größer

27,50 €

Leistungsgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter versiegelte Fläche:

0,14 €

Grundgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter Grundstücksfläche:

0,05 €

Diese Festsetzung stellt keine von der Gemeindevertretung gewollte Gebührenunterdeckung dar.

5.

Eine Satzungsänderung ist nicht notwendig.

Abstimmung: 19:0:0

3.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenbedarfskalkulation zur Entwässerungssatzung (EWS) für das Jahr 2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfskalkulation zur Entwässerungssatzung (EWS) für den Kalkulationszeitraum 2023 (Stand 09.11.2022) mit folgenden Festlegungen:

1.

Im Kalkulationszeitraum 2023 wird für die Berechnung der Grundgebühr Schmutzwasser 68 %und für die Berechnung der Grundgebühr Niederschlagswasser 100 % der Aufwendungen für Abschreibungen und der kalkulatorischen Anlagenverzinsung abzüglich der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten zu Grunde gelegt.

2.

Im Kalkulationszeitraum 2023 werden folgende ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) gebührenmindern (KÜ) bzw. gebührenerhöhend (KU) eingestellt:

A) Leistungsgebühr Schmutzwasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenunterdeckung 2018

-32.672,88 €

0,00 €

-32.672,88 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

39.887,01 €

39.887,01 €

0,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-72.587,66 €

0,00 €

-20.500,00 €

-52.087,66 €

Kostenunterdeckung 2021

-20.720,90 €

0,00 €

0,00 €

-20.720,90 €

B) Grundgebühr Schmutzwasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2018

19.009,12 €

19.009,12 €

0,00 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

37.015,41 €

11.700,00 €

25.315,41 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2020

18.462,19 €

0,00 €

18.462,19 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2021

-44.333,71 €

0,00 €

-44.333,71 €

0,00 €

C) Leistungsgebühr Niederschlagswasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2018

3.392,36 €

3.392,36 €

0,00 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

30.267,20 €

30.267,20 €

0,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-35.791,61 €

-12.281,61 €

-23.510,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2021

-60.088,31 €

0,00 €

-15.000,00 €

-45.088,31 €

D) Grundgebühr Niederschlagswasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2018

9.161,37 €

9.161,37 €

0,00 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2019

28.256,99 €

19.200,00 €

9.056,99 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2020

46.731,60 €

0,00 €

18.943,01 €

27.788,59 €

Kostenüberdeckung 2021

27.472,38 €

0,00 €

0,00 €

27.472,38 €

3.

Im Kalkulationszeitraum 2023 ergeben sich unter Berücksichtigung der dargestellten ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) folgende kalkulierte Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre:

Leistungsgebühr Schmutzwasser je Kubikmeter Schmutzwasser:

2,69 €

Grundgebühr Schmutzwasser je Bewertungseinheit Anschluss:

7,04 €;

somit bei einer Messeinrichtung

a)

Q3 2,5

7,04 €

b)

Q3 4

11,26 €

c)

Q3 6,3

17,74 €

d)

Q3 10

28,16 €

e)

Q3 16 oder größer

45,05 €

Leistungsgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter versiegelte Fläche:

0,18 €

Grundgebühr Niederschlagswasser je Quadratmeter Grundstücksfläche:

0,05 €

4.

Die kostendeckenden Gebühren sind in der Entwässerungssatzung (EWS) festzusetzen.

Abstimmung: 19:0:0

4.

Beratung und Beschlussfassung zum Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS) zum 01.01.2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Entwässerungssatzung (EWS). Die Entwässerungssatzung (EWS) ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt.

Abstimmung: 19:0:0

5.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührennachkalkulation zur Wasserversorgungssatzung (WVS) für das Jahr 2021

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührennachkalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2021 (Stand 08.11.2022) mit einer ausgleichsfähigen Unterdeckung von insgesamt 97.426,11 €. Die ausgleichsfähigen Unterdeckung ist in den kommenden Gebührenbedarfskalkulationen einzuplanen.

Abstimmung: 19:0:0

6.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenbedarfskalkulation zur Wasserversorgungssatzung (WVS) für das Jahr 2022

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfskalkulation zur Wasserversorgungssatzung (WVS) für den Kalkulationszeitraum 2022 (Stand 08.09.2022) mit folgenden Festlegungen:

1.

Im Kalkulationszeitraum 2022 wird für die die Berechnung der Grundgebühr 40% der Aufwendungen für Abschreibungen und der kalkulatorischen Anlagenverzinsung abzüglich der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten zu Grunde gelegt.

2.

Im Kalkulationszeitraum 2022 werden folgende ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) aus Vorjahren gebührenmindern (KÜ) bzw. gebührenerhöhend (KU) eingestellt:

A) Grundgebühr Wasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

2017

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2018

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2019

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2020

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

B) Leistungsgebühr Wasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2017

62.383,31 €

0,00 €

62.383,31 €

0,00 €

Kostenüberdeckung 2018

40.926,54 €

0,00 €

40.926,54 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2019

-16.771,21 €

0,00 €

-16.771,21 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-71.465,38 €

0,00 €

-29.365,38 €

-42.100,00 €

3.

Im Kalkulationszeitraum 2022 ergeben sich unter Berücksichtigung der dargestellten ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) folgende kalkulierte Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre:

Leistungsgebühr je Kubikmeter Verbrauch:

1,75 € netto

Grundgebühr je Anschluss

3,54 € netto

4.

Da eine Gebührenerhöhung nach § 3 KAG rückwirkend zum 01.01.2022 nicht möglich ist, werden folgende Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre festgesetzt:

Leistungsgebühr je Kubikmeter Verbrauch:

1,75 € netto

Grundgebühr je Anschluss

3,50 € netto

Diese Festsetzung stellt keine von der Gemeindevertretung gewollte Gebührenunterdeckung dar.

5.

Eine Satzungsänderung ist nicht notwendig.

Abstimmung: 19:0:0

7.

Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenbedarfskalkulation zur Wasserversorgungssatzung (WVS) für das Jahr 2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfskalkulation zur Wasserversorgungssatzung (WVS) für den Kalkulationszeitraum 2023 (Stand 08.11.2022) mit folgenden Festlegungen:

1.

Im Kalkulationszeitraum 2023 wird für die die Berechnung der Grundgebühr 40% der Aufwendungen für Abschreibungen und der kalkulatorischen Anlagenverzinsung abzüglich der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten zu Grunde gelegt.

2.

Im Kalkulationszeitraum 2023 werden folgende ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) gebührenmindern (KÜ) bzw. gebührenerhöhend (KU) eingestellt:

A) Grundgebühr Wasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

2018

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2019

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2020

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2021

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

B) Leistungsgebühr Wasser

Kalkulationszeitraum

Ergebnis des ursprünglichen Kalkulations-zeitraums

bereits in vorherigen Kalkulations-zeiträumen berücksichtigt

im Kalkulations-zeitraum 2022 berücksichtigt

verbleibende KU/KÜ

Kostenüberdeckung 2018

40.926,54 €

40.926,54 €

0,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2019

-16.771,21 €

-16.771,21 €

0,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2020

-71.465,38 €

-29.365,38 €

-42.100,00 €

0,00 €

Kostenunterdeckung 2021

-97.426,11 €

-97.426,11 €

0,00 €

-97.426,11 €

3.

Im Kalkulationszeitraum 2023 ergeben sich unter Berücksichtigung der dargestellten ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen (KÜ) und ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen (KU) folgende kalkulierte Gebühren mit Ausgleich der Vorjahre:

Leistungsgebühr je Kubikmeter Verbrauch:

2,24 € netto

Grundgebühr je Anschlussbewertungseinheit und Monat

3,54 € netto;

somit bei einer Messeinrichtung

a)

Q3 2,5

3,54 € netto

b)

Q3 4

5,66 € netto

c)

Q3 6,3

8,92 € netto

d)

Q3 10

14,16 € netto

e)

Q3 16 oder größer

22,65 € netto

4.

Die Gebühren sind in der Wasserversorgungssatzung (WVS) entsprechend festzusetzen.

Abstimmung: 19:0:0

8.

Beratung und Beschlussfassung zum Neuerlass der Wasserversorgungssatzung (WVS) zum 01.01.2023

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Wasserversorgungssatzung (WVS). Die Wasserversorgungssatzung (WVS) ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt.

Abstimmung: 19:0:0

9.

Beratung und Beschlussfassung zum Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit dem Prüfungsbericht der Revision des Landkreises Fulda und der Entlastung des Gemeindevorstandes nach § 114 HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die von der Revision des Landkreises Fulda geprüfte und mit Bestätigungsvermerk vom 14.09.2022 versehene Jahresrechnung 2020 gemäß § 114 HGO und erteilt dem Gemeindevorstand der Marktgemeinde Hilders für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung.

Abstimmung: 19:0:0

10.

Kenntnisnahme des Aufstellungsbeschlusses des Jahresabschluss zum 31.12.2021 nach § 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Beschluss:

Es ist kein Beschluss notwendig. Der Aufstellungsbeschluss ist nur zur Kenntnis zu nehmen.

11.

Kenntnisnahme Finanzbericht II/2022 über den Stand des Haushaltsvollzugs 2022 gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den Finanzbericht II/2022 über den Stand des Haushaltsvollzugs 2022 zum Stichtag 08.11.2022 gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.

12.

Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel und die Auftragsvergabe Projekt "TLF 4000 für die Wehr Hilders"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

1.

Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen für das Projekt IN01000040 i. H. v. 79.000 € nach § 100 HGO. Die Auszahlungen werden erst im Haushaltsjahr 2023 zahlungswirksam und sind entsprechend einzuplanen.

2.

Die Gemeindevertretung genehmigt die Auftragsvergabe zur Beschaffung eines TLF 4000 für die Wehr Hilders über insgesamt 478.919,02 €.

Abstimmung: 19:0:0

13.

Prüfantrag der CDU Fraktion: Einsetzung einer Arbeitsgruppe Zivil- und Bevölkerungsschutz

Diskussions- und Abstimmungsverlauf:

Zur Diskussion steht zunächst der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion wie eingereicht und wie mit der Einladung verteilt.

Berthold Gilbert stellt im Namen der CWE-Fraktion den Antrag, den Antrag der CDU-Fraktion zurückzuweisen. Begründung: Der Antrag enthält keine klare, ausführbare Anweisung und entspricht somit nicht den Anforderungen an einen Antrag gemäß der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung. Es wird ein eigener Antrag der CWE-Fraktion eingebracht (dieser ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt).

Karl Herrmann beantragt im Namen der CDU-Fraktion eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung; diese erfolgt von 21:27 Uhr bis 21:35 Uhr.

Günter Stehling stellt einen Änderungsantrag zum ursprünglichen Antrag der CDU Fraktion. Der erste Halbsatz wird dabei wie folgt formuliert: „Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, …“.

Es erfolgt nun die erste Abstimmung über den Antrag der CWE-Fraktion über die Zurückweisung des Antrages der CDU-Fraktion. Entgegen des Wortlautes des Antrages der CWE-Fraktion lässt der Vorsitzende darüber abstimmen, ob der Antrag der CDU-Fraktion zugelassen werden soll (siehe Beschluss 1).

Nun beantragt Karl Herrmann, über den CDU-Antrag abzustimmen.

Berthold Gilbert fragt nach, über welchen Antrag abgestimmt werden soll.

Günter Stehling konkretisiert, dass über den Änderungsantrag („Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen …“) abgestimmt werden soll.

Anschließend wird über den CDU-Antrag abgestimmt (siehe Beschluss 2)

Über den Antrag der CWE-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt.

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung zugelassen werden soll.

Abstimmung: 10:9:0

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung beschließt: Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob in der Gemeinde Hilders eine Arbeitsgruppe Zivil- und Bevölkerungsschutz eingerichtet werden soll, die Pläne und Maßnahmen entwickelt und vorbereitet.

Zu dieser Arbeitsgruppe sollten Mitarbeiter der Verwaltung, des Gemeindevorstandes, des ortsansässigen Energieversorgers Überlandwerk Rhön, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und Mitglieder der Gemeindevertretung berufen werden.

Abstimmung: 10:5:4

14.

Informationen des Gemeindevorstandes

15.

Informationen aus dem Gemeindeverwaltungsverband

16.

Anfragen

Vorsitzender

Schriftführer

Lars Rippstein

Lorena Büttner

Vorsitzender