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Hilderser Blättchen
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ankündigungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 14.11.2024

zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Hilders

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gemacht wird:

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Hilders vom 15.11.2022 auf Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) rückwirkend zum 01.01.2025 zu erlassen.

Die Gebühren werden derzeit neu kalkuliert. Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Wasserversorgung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im Jahr 2025 abgeschlossen werden können, die Anpassungen aber zum 01.01.2025 erfolgen sollen. Nach Abschluss der endgültigen Kalkulation der o. g. Grund- und Leistungsgebührensätze ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Grund- und Leistungsgebührensätze sowie den entsprechenden Bestimmungen in der WVS zu rechnen.

gez. Ronny Günkel
Bürgermeister