Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Haupt- und Ordnungsamt, Kirchstraße 2-6, 36115 Hilders bis spätestens 07.02.2024 anzumelden. Anmeldungen können auch per Mail an hauptamt@hilders.de gesendet werden.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei der Gemeinde Hilders und auf unserer Homepage unter www.hilders.de/formulare erhältlich.
Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
| - | Beschichtetes und behandeltes Holz |
| - | Sonstige Abfälle (z.B. Altreifen, etc.) |
| - | andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte (auch nicht zum Anzünden) |
Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst zwei Tage vor Abbrennen erfolgen, um nistende Tiere zu schützen.