Die Gemeindekasse Hilders weist darauf hin, dass am
15. Februar 2023 die 1. Rate
für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Wasser-, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallgebühren) sowie die Gewerbesteuer zur Zahlung fällig ist. Die Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Fälligkeitstermin zu beachten und ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Gemeindekasse verpflichtet, sofort die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Sie haben auch die Möglichkeit, am Lastschrift-Einzugsverfahren teilzunehmen und die fälligen Beträge bequem per Abbuchung einziehen zu lassen. Laden Sie sich das SEPA-Lastschriftmandat unter https://www.hilders.de/formulare oder nebenstehenden QR-Code herunter und reichen es bei der Gemeindekasse ein.