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Hilderser Blättchen
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anzeige von Brauchtumsfeuer (Hutzelfeuer)

Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstr. 2-6, E-Mail: gemeinde@hilders.de, bis spätestens 17.02.2023 anzumelden.

Vordrucke sind erhältlich im Bürgerbüro Hilders und unter www.hilders.de.

Zulässige Brennmaterialien:

Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Nicht erlaubt:

Beschichtetes, behandeltes Holz

sonstige Abfälle (z. Altreifen)

andere Stoffe insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle (auch nicht zum Anzünden)

Wichtiger Hinweis:

Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst 2 Tage vor Abbrennen erfolgen um nistende Tiere zu schützen.