Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Veranstalter von Hutzelfeuern, diese bei der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstr. 2-6, E-Mail: gemeinde@hilders.de, bis spätestens 17.02.2023 anzumelden.
Vordrucke sind erhältlich im Bürgerbüro Hilders und unter www.hilders.de.
Es darf nur trockener und unbehandelter Holz-, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.
Nicht erlaubt:
Beschichtetes, behandeltes Holz
sonstige Abfälle (z. Altreifen)
andere Stoffe insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle (auch nicht zum Anzünden)
Wichtiger Hinweis:
Die Aufschichtung des Hutzelfeuers sollte erst 2 Tage vor Abbrennen erfolgen um nistende Tiere zu schützen.