Von den 23 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) sind 21 anwesend
Vor Behandlung von TOP 1 wird über die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes abgestimmt:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion: Sperrvermerk zur Investitionsnummer 01000410 „Gewässerlehrpfad an der Ulster“
Die Abstimmung ergibt 9 JA-Stimmen, 6 NEIN-Stimmen, 4 ENTHALTUNGEN
Da eine 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Vertretung (16) erforderlich ist, ist der Antrag somit abgelehnt.
| 1. | Einbringung des Haushaltsplanes mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 sowie des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2023 - 2027 gem. § 66 Abs. 1 Nr. 6 HGO |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Stellenplan und den weiteren Anlagen für das Jahr 2024 sowie das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 an den Haupt- und Finanzausschuss sowie die Ortsbeiräte zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Abstimmung: 20:1:0
| 2. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Hilders |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) der Marktgemeinde Hilders vom 15.11.2022 auf Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) rückwirkend zum 01.01.2024 zu erlassen.
Die Gebühren werden derzeit neu kalkuliert. Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Wasserversorgung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Der Ankündigungsbeschluss ist sofort öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmung: 21:0:0
| 3. | Ankündigungsbeschluss zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Marktgemeinde Hilders |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) der Marktgemeinde Hilders vom 15.11.2022 auf Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) rückwirkend zum 01.01.2024 zu erlassen.
Die Gebühren werden derzeit neu kalkuliert. Die Höhe der Gebühr soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Wie sich die Gebührensätze durch die Kalkulation entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Der Ankündigungsbeschluss ist sofort öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmung: 21:0:0
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung: Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zahnarztpraxis Sandgasse" im OT Hilders |
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zahnarztpraxis Sandgasse“ für das Flurstück 30/14 im Flur 10 in der Gemarkung Hilders im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Abstimmung: 21:0:0
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Auf der Grundlage der Unterlagen zur Baugenehmigung soll eine Entwurfsplanung erstellt werden und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.
Abstimmung: 21:0:0
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Bauleitplanung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Im Augsgrund", Ortsteil Eckweisbach |
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung beschließt die zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.4 „Im Augsgrund“ im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3, 4 Abs.2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.3 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß der Vorlage.
Abstimmung: 20:0:0
Anmerkung:
Karl Herrmann nimmt aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“ im Ortsteil Eckweisbach in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs (Stand 11.2023) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Die noch abzustimmende Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans ist nach Festlegung der Maßnahme in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Im Augsgrund“ und ist daher in die Unterlagen aufzunehmen bzw. darzustellen.
Abstimmung: 20:0:0
Anmerkung:
Karl Herrmann nimmt aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Abstimmung: 20:0:0
Anmerkung:
Karl Herrmann nimmt aufgrund § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
| 6. | Information über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffung eines Defibrillators für die First-Responder-Gruppe |
| 7. | Informationen des Gemeindevorstandes |
| 8. | Informationen aus dem Gemeindeverwaltungsverband |
| 9. | Anfragen |
| Vorsitzender | Schriftführer |
| Lars Rippstein | Alexander Schmitt |