| a) | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| b) | Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
a)
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders hat am 17.02.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VB-Plan) „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ im OT Dietges gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht
Durch die Aufstellung des VB-Plans „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ soll hier am Standort Planrecht für eine Weiterentwicklung des Gewerbestandortes und des Betriebes der ortsansässigen Firma MS-Befestigungselemente im OT Dietges geschaffen werden. Die Gewerbefläche ist bereits voll erschlossen. Das Plangebiet wird südlich sowie westlich durch die „Wasserkuppenstraße“ begrenzt, von der aus die Erschließung des Gebietes erfolgt. Östlich wird das Plangebiet durch einen Bach, den „Brandbach“ begrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Fläche von rd. 7.096 m² umfasst das bestehende Firmengelände mit den bereits baurechtlich genehmigten Bestandsgebäuden sowie die daran südöstlich angrenzende Freifläche. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 und 1/3, Flur 7 der Gemarkung Dietges und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Das Verfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach § 8 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB:
b)
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Hilders in ihrer Sitzung am 17.02.2025 den vorliegenden Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“ einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht
vom 24.02.2025 bis einschließlich 25.03.2025
in der Gemeindeverwaltung Hilders, Bürgerbüro, Kirchstraße 2 – 6 in 36115 Hilders während folgender Dienststunden aus, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Montag Dienstag | 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Der Planvorentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Marktgemeinde Hilders: | www.hilders.de/rathaus/buergerservice/online-rathaus/bauleitplanung |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH | www.kh-planwerk.de/aktuelles |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hilders, Kirchstraße 2-6 in 36115 Hilders, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden oder per Mail an info@hilders.de gesendet werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
hier: räumlicher Geltungsbereich VB-Plan „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente“, OT Dietges, Marktgemeinde Hilders genordet, ohne Maßstab
Hilders, den 20.02.2025