Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Gemeinde Hofbieber wurde von der Gemeindevertretung am 02.03.2023 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 1.032.290,75 € festgestellt und der Rücklage zugeführt. Dem Gemeindevorstand wurde für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.
Die Revision hat den Jahresabschluss (bestehend aus Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang) und den Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Hessen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen liegen in der Verantwortung des Gemeindevorstandes der Gemeinde. Die Aufgabe der Revision ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Rechenschaftsbericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 128 Absatz 1 HGO und den Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-200) sowie in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Gemeindevorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts. Die Revision ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat bis auf die unter dem Punkt 3.1 aufgeführten Feststellungen zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Revision aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt, bis auf unsere Feststellungen, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen dar.
Fulda, den 15. Februar 2023
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023
| montags bis freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und |
| dienstags | von 14:00 bis 17:30 Uhr |
im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, öffentlich aus.
Hofbieber, 03.03.2023