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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber vom 26.02.2026

Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die 30. Sitzung im Gemeindezentrum Hofbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Tagesordnung:

I. Beschlüsse

1. Neufassung der Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hofbieber inklusive des Gebührenverzeichnisses in der vorliegenden Fassung.

2. Besetzung des Ortsgerichts Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, folgende Bewerber als Schöffen für das Ortsgericht Hofbieber dem Amtsgericht vorzuschlagen:

  • Christoph Kött (Hofbieber) und gleichzeitig zweiter Vertreter
  • Karin Neuland (Wiesen)
  • Anna Dehler (Schwarzbach)

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung, den bisherigen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und 1. Schöffen Georg Kling als Ortsgerichtsvorsteher und den bisherigen Ortsgerichtsvorsteher Frank Romstadt als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und 1. Schöffen dem Amtsgericht zur Ernennung vorzuschlagen.

3. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Am Kiesberg 2“ in Hofbieber nach § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend dem Abgrenzungsplan vom 28.10.2025 des Planungsbüros Dagmar Sippel.

b. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

c. Städtebaulicher Vertrag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Verwaltung mit dem Abschluss des vorliegenden Entwurfs des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu beauftragen.

4. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Kreuzfeld“ im Ortsteil Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 24.Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Gewerbegebiet Kreuzfeld 2. BA, Hofbieber.

b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

5. Bebauungsplan Nr. 47, „Gewerbegebiet Kreuzfeld 2. BA“, im Ortsteil Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47, „Gewerbegebiet Kreuzfeld 2. BA“, Hofbieber. Der Räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 16, Flurstücke 11, 10/4, 10/5, 10/8 und 10/10 sowie teilweise die Flurstücke 13 und 14/1.

b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

6. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „An der Kähnhecke, 2. BA“ im Ortsteil Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „An der Kähnhecke“. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Flächen in der Gemarkung Hofbieber, Flur 15. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der vorliegenden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit der Flächennutzungsplanänderung soll im Bereich des Plangebietes die bisherige Darstellung als „Gewerbliche Bauflächen“ und „Gemischte Bauflächen“ in Teilbereichen geändert werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken sowie von Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im nordwestlichen Anschluss an das Baugebiet „An der Kähnhecke“ im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „An der Kähnhecke“ – 2. Bauabschnitt zu schaffen.

b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

7. Bebauungsplan Nr. 46, „An der Kähnhecke – 2. BA“, im Ortsteil Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 „An der Kähnhecke“ – 2. Bauabschnitt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 15, die Flurstücke 1 teilweise, 4/9, 10/17, 10/19, 11/6 teilweise und 13/3 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der vorliegenden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich südlich der Landesstraße L 3174 und nördlich der Raiffeisenstraße (Kreisstraße K 4) die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzter Freiflächen im nordwestlichen Anschluss an das Baugebiet „An der Kähnhecke“ geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken sowie von Baugrundstücken für gemischte Nutzungen.

b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

8. Umsetzung der befristeten Sonderregelung für Wohnungsbau gemäß § 246 e Baugesetzbuch

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss beschließt die Gemeindevertretung die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau gemäß § 246 e BauGB nach dem durch die Verwaltung ausgearbeiteten Schema festzusetzen, um die Zuständigkeit beim Prüfverfahren von Baugesuchen gemäß §36 BauGB klarzustellen.

9. Ankauf des Grundstückes Flur 5, Flurstück 51/4, in der Gemarkung Hofbieber

Wie vom Gemeindevorstand vorgeschlagen beschließt die Gemeindevertretung auf Empfehlung von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss den Ankauf des Grundstücks in der Gemarkung Hofbieber, Flur 5, Flurstück 51/4.

10. Antrag der CWE-Fraktion vom 11.02.2026 auf Machbarkeitsprüfung zur Ertüchtigung der barrierefreien Zuwege am Freibad Bieberstein

Gemeindevertreter Huder begründet für die CWE-Fraktion den Prüfantrag „Machbarkeitsprüfung zur Ertüchtigung der barrierefreien Zuwege am Freibad Bieberstein“, wonach die Gemeindevertretung Folgendes beschließen möge:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Machbarkeit der Ertüchtigung der Zuwege vom ausgewiesenen Behindertenparkplatz bzw. dem Wohnmobilstellplatz hin zum Haupteingang des Freibades in rollstuhlgerechter Ausführung (Straßenbelag/ Wegbefestigung) zu prüfen. Besonders ist dabei zu prüfen, ob die zugesagten Fördermittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes hierfür verwendet werden können.“

Nach Empfehlung von Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion beschließt die Gemeindevertretung wie beantragt die Machbarkeitsprüfung zur Ertüchtigung der barrierefreien Zuwege am Freibad Bieberstein.

11. Antrag der CWE-Fraktion vom 11.02.2026 Sachstandsbericht und Potenzialanalyse zur Liegenschaft „ehemaliger tegut-Markt“

Gemeindevertreter Huder begründet für die CWE-Fraktion den Prüfantrag „Sachstandsbericht und Potenzialanalyse zur Liegenschaft ehemaliger tegut-Markt“, wonach die Gemeindevertretung Folgendes beschließen möge:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit dem Eigentümer der Liegenschaft in Gesprächen zu klären, welche Pläne für eine weitere Nutzung des Gebäudes als Lebensmittelmarkt, sonstiges Gewerbe oder ähnliches vorliegen. Ziel ist es, belastbare Informationen über die weiteren Nutzungspläne des Eigentümers zu gewinnen, auch um einen möglichen längeren Leerstand im Ortskern proaktiv zu verhindern.

Parallel dazu ist die Eignung des Objekts für eine öffentliche Nutzung (z. B. als Kita oder Verwaltungsgebäude) zu prüfen. Insbesondere die Chance, durch einen Umbau eine hundertprozentige Barrierefreiheit für die Verwaltung zu realisieren, bietet einen erheblichen Vorteil gegenüber der aktuellen Bestandssituation.“

Gemeindevertreter Romstadt empfiehlt für die CDU-Fraktion, den Antrag zu Sachstandsbericht und Potenzialanalyse zur Liegenschaft „ehemaliger tegut-Markt“ abzulehnen und begründet dies.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

II. Informationen, Sonstiges
12. Anfrage der CWE-Fraktion vom 11.02.2026 „Haushalt 2026, Produkt Milseburg“

Bürgermeister Röder beantwortet die Anfrage.

13. Anfrage der CWE-Fraktion vom 11.02.2026 Hochwasserschutz in Hofbieber – Ideen für weitere Maßnahmen

Bürgermeister Röder beantwortet die Anfrage.

14. Anfrage der CWE-Fraktion vom 11.02.2026 Kommunale Wärmeplanung Hofbieber – Fragen zur Umsetzung

Bürgermeister Röder beantwortet die Anfrage.

15. Information zur Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung 2025 durch den Landrat des Landkreises Fulda

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda die Zustimmung zur Nachtragshaushaltssatzung 2025 erteilt hat. Die Verfügung vom 13.01.2026 wird gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis genommen.

16. Information zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 durch den Landrat des Landkreises Fulda

Die Gemeindevertretung wird darüber informiert, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2026 erteilt hat. Die Verfügung vom 06.02.2026 wird gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis genommen.

17. Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen

Bürgermeister Röder berichtet zu aktuellen Themen.

Zum Ende der letzten Sitzung in der Legislaturperiode verweisen Bürgermeister Röder und Vorsitzender Herbst auf die 30 Gemeindevertretersitzungen in den letzten fünf Jahren. Sie danken für das ehrenamtliche Engagement und den fairen Umgang im Parlament zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hofbieber.

Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl findet absehbar am Donnerstag, 23.04.2026, 19:30 Uhr, im Gemeindezentrum Hofbieber statt, der Bürgermeister wird einladen.

Vorsitzender Herbst schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.