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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Jahr 2024

Bereits am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Nachdem der Landrat des Landkreises Fulda die Haushaltssatzung und auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Hofbieber“ 2024 am 07.03.2024 genehmigt hat, kann die Satzung bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

14.325.350 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.323.050 €

mit einem Saldo von

+ 2.300 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

142.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

+ 142.000 €

mit einem Überschuss von

+ 144.300 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

+ 483.600 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.120.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.089.000 €

mit einem Saldo von

- 1.969.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.964.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

793.000 €

mit einem Saldo von

+ 1.171.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-314.400 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.964.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.745.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

455 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

495 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

390 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind.

Darunter fallen

  • alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtung zu leisten sind;
  • alle sonstigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 50.000 €,

sie sind der Gemeindevertretung alsbald zur Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a.)

im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 €

b.)

im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 €

Hofbieber, den 15.12.2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOFBIEBER
gez. Markus Röder
BÜRGERMEISTER

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Hofbieber" für das Wirtschaftsjahr 2024

Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), wird mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 durch die Gemeindevertretung auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Hofbieber" am 14.12.2023 beschlossen.

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.043.200,- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.937.700,- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,- €

mit einem Überschuss von

105.500,- €

Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:

Bereich

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

Bauland-erschließung

gesamt

Erträge im Ergebnis

779.800,- €

1.692.400,- €

571.000,- €

3.043.200,- €

Aufwendungen im Ergebnis

757.100,- €

1.627.600,- €

553.000,- €

2.937.700,- €

mit einem Überschuss (+) oder Fehlbetrag (-)

22.700,- €

64.800,-€

18.000,- €

105.500,- €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

674.700,- €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

210.000,- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 1.540.000,- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.330.000,- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 832.000,- €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

-157.300,- €

festgesetzt.

Die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:

Bereich

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

Bauland-erschließung

gesamt

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit

208.700,- €

619.000,- €

-153.000,- €

674.700,- €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

30.000,- €

180.000,- €

0,- €

210.000,- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-460.000,- €

-1.080.000,- €

0,- €

-1.540.000,- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite)

430.000,- €

900.000,- €

0,- €

1.330.000,- €

Auszahlungen aus Finanz.tätigkeit (Tilgung)

-182.000,- €

-618.000,- €

-32.000,- €

-832.000,- €

Zahlungsmittel -überschuss/-fehlbedarf

26.700,- €

1.000,- €

-185.000,- €

-157.300,- €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.330.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.095.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Hofbieber, 15.12.2023

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE HOFBIEBER
gez. Markus Röder
BÜRGERMEISTER

Genehmigung des Landrates des Landkreises Fulda vom 07.03.2024:

HESSEN

Der Landrat

des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 07.03.2024

GENEHMIGUNG

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.964.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million neunhundertvierundsechzigtausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.745.000,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen siebenhundertfünfundvierzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro")

II. Bestandteile des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

1.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.330.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million dreihundertdreißigtausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.095.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million fünfundneunzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro“)

In Vertretung

gez.: Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2024

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung 2024 mit allen Anlagen in der Zeit vom 18.03.2024 bis 27.03.2024 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Digitales Rathaus, Politik“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.

Hofbieber, 15.03.2024

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOFBIEBER
gez. Markus Röder
BÜRGERMEISTER