Bereits am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.
Nachdem der Landrat des Landkreises Fulda die Haushaltssatzung und auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Hofbieber“ 2024 am 07.03.2024 genehmigt hat, kann die Satzung bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.325.350 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.323.050 € |
| mit einem Saldo von | + 2.300 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 142.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | + 142.000 € |
| mit einem Überschuss von | + 144.300 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | + 483.600 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.120.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.089.000 € |
| mit einem Saldo von | - 1.969.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.964.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 793.000 € |
| mit einem Saldo von | + 1.171.000 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -314.400 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.964.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.745.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 455 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 495 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v. H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind.
Darunter fallen
sie sind der Gemeindevertretung alsbald zur Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a.) | im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 € |
| b.) | im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 € |
Hofbieber, den 15.12.2023
Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), wird mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 durch die Gemeindevertretung auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Hofbieber" am 14.12.2023 beschlossen.
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.043.200,- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.937.700,- € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,- € |
| mit einem Überschuss von | 105.500,- € |
Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
| Bereich | Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | Bauland-erschließung | gesamt |
| 779.800,- € | 1.692.400,- € | 571.000,- € | 3.043.200,- € | |
| Aufwendungen im Ergebnis | 757.100,- € | 1.627.600,- € | 553.000,- € | 2.937.700,- € |
| mit einem Überschuss (+) oder Fehlbetrag (-) | 22.700,- € | 64.800,-€ | 18.000,- € | 105.500,- € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
|
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | 674.700,- € |
| und dem Gesamtbetrag der |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 210.000,- € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.540.000,- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.330.000,- € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 832.000,- € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss |
|
| des Haushaltsjahres von | -157.300,- € |
festgesetzt.
Die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
| Bereich | Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | Bauland-erschließung | gesamt |
| Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit | 208.700,- € | 619.000,- € | -153.000,- € | 674.700,- € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 30.000,- € | 180.000,- € | 0,- € | 210.000,- € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -460.000,- € | -1.080.000,- € | 0,- € | -1.540.000,- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) | 430.000,- € | 900.000,- € | 0,- € | 1.330.000,- € |
| Auszahlungen aus Finanz.tätigkeit (Tilgung) | -182.000,- € | -618.000,- € | -32.000,- € | -832.000,- € |
| Zahlungsmittel -überschuss/-fehlbedarf | 26.700,- € | 1.000,- € | -185.000,- € | -157.300,- € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.330.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.095.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Hofbieber, 15.12.2023
HESSEN
Der Landrat
des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
Fulda, 07.03.2024
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.964.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million neunhundertvierundsechzigtausend Euro")
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.745.000,-- Euro
(in Worten: „zwei Millionen siebenhundertfünfundvierzigtausend Euro")
3.
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million Euro")
II. Bestandteile des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
1.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.330.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million dreihundertdreißigtausend Euro")
2.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.095.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million fünfundneunzigtausend Euro")
3.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million Euro“)
In Vertretung
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung 2024 mit allen Anlagen in der Zeit vom 18.03.2024 bis 27.03.2024 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Digitales Rathaus, Politik“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.
Hofbieber, 15.03.2024