Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung im Gemeindezentrum Hofbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Zur Niederschrift der 24. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.12.2024 werden keine Einwände erhoben.
a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss beschließt die Gemeindevertretung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Mühlenstraße". Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Flächen in der Gemarkung Niederbieber, Flur 3 und 4.
b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstandund von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Mühlenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Niederbieber, Flur 3, die Flurstücke 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6.
b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
a. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Hinweise und Anregungen gemäß der beigefügten Anlage 1. Die Ergänzungssat überarbeitet werden. Die zung und die Begründung sollen entsprechend der Beschlussfassung Anlage 1 soll Bestandteil dieses Beschlusses werden.
b. Satzungsbeschluss
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für denBauausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung „Am Kiesberg“ im Ortsteil Hofbieber als Satzung. Die Begründungen zur Ergänzungssatzung werden gebilligt.
c. Veröffentlichung
Der Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg“ im Ortsteil Hofbieber Ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstandund von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung über Grunderwerb in der Gemarkung Mahlerts.
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda mit Mail vom 05.02.2025 festgestellt hat, dass die Genehmigung der Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushalt 2024 gemäß § 143 Abs. 1 HGO als erteilt gilt.
Die Gemeindevertretung nimmt die Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 einschließlich des Wirtschaftsplanes durch den Landkreis Fulda zur Kenntnis. Die Satzung wurde am 28.02.2025 bekanntgemacht, sie wurde damit rechtskräftig.
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass durch die Gemeinde Hofbieber keine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 121 HGO ausgeübt wird.
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Hofbieber über keine Beteiligung im Sinne des § 123 a Absatz 1 HGO verfügt.
Bürgermeister Röder berichtet zu aktuellen Themen.
Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 15.05.2025, 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Elters an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.