hier: Festlegung eines frühesten Termins wegen Frostgefahr
In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass in den ersten warmen Tagen im März des neuen Jahres darauf gedrängt wurde, die Zapfstellen an den Friedhöfen schnellstmöglich in Betrieb zu nehmen.
Meistens kamen hiernach jedoch nochmals einzelne Frosttage, die zu Beschädigungen der Zapfventile durch Auffrieren geführt haben und erhebliche Kosten für den Austausch der Ventile oder vorsorgliches erneutes Abstellen der Wasserhähne verursacht hat.
Da der tatsächliche Wasserbedarf für das Angießen der ersten Bepflanzung auf den Gräbern sehr gering ist, lässt es sich nicht begründen, dass hierfür erhebliche Kosten für die wiederholte Inbetriebnahme der Zapfstellen und den Austausch von defekten Zapfhähnen und Rohrleitungsteilen aufgebracht werden. Vielmehr sollte auf Grund der Frostgefahr die geringe Menge Wasser mitgebracht werden.
Am Friedhof Hofbieber, Elters und Langenbieber besteht jedoch die Möglichkeit, während der Übergangszeit in der Aussegnungshalle Wasser zu entnehmen. Wir bitten dafür Sorge zu tragen, dass kein Wasser verschüttet wird und die Türen geschlossen gehalten werden.
Ansonsten ergeht gemäß Abstimmung in der Ortsvorsteherdienstversammlung für die Zukunft die Anweisung, dass die außen liegenden Zapfstellen an den Friedhöfen
in der Regel nicht vor dem 15. April eines jeden Jahres
in Betrieb genommen werden.
Sollte jedoch vorzeitig absehbar sein, dass kein Frost mehr zu erwarten ist, wird dies von unserseits eine vorzeitige Öffnung der Wasserzuleitungen veranlasst.