Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 44 „Mühlenstraße" und deren Entwurfsoffenlage beschlossen.
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den in der Plankarte dargestellten Bereich und soll von landwirtschaftlicher Fläche in eine Gemischte Baufläche geändert werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 bezieht sich auf die Flurstücke, Flur 3, Flst. Nr. 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6, Gemarkung Niederbieber und kann der unten abgebildeten Übersichtskarte entnommen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes Nr. 44 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von ergänzenden Baugrundstücken für eine gemischte Nutzung. Es soll ein Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.
Übersicht und räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Mühlenstraße", ohne Maßstab
Übersicht und räumlicher Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Mühlenstraße, o. Maßstab
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hofbieber, den 28.03.2025